Die Zahl der Geldwäscheverdachtsmeldungen erreichte 2011 mit 17 Prozent mehr als im Vorjahr ein neues Rekordhoch, so der Jahresbericht der Financial Intelligence Unit (FIU). 12.686 Fälle wurden nach dem Geldwäschegesetz (GwG) 2011 an die FIU gemeldet, bei der Hälfte der Fälle erhärtete sich der Verdacht in den weiteren Ermittlungen – die meisten davon sind Betrugsdelikte. Damit setzt sich der steigende Trend seit 2010 (plus 22 Prozent) fort. Die Zahl bedeutet ebenfalls einen neuen Höchststand seit Inkrafttreten des Geldwäschegesetzes 1993.
Über 90 Prozent der Fälle wurden von Unternehmen und Institutionen der Finanzbranche, wie Kreditinstitute, Versicherungen, Finanzunternehmen und Behörden gemeldet. Im Bericht der FIU werden die gestiegenen Verdachtsfälle auf Financial Agents sowie eine erhöhte Sensibilisierung der Meldeverpflichteten als Ursachen vermutet. Letzteres könnte auf die Diskussion zur Verdachtsschwellenproblematik und auf die Auseinandersetzung mit den Begrifflichkeiten wie Verdachtsmeldung und –anzeige zurückzuführen sein. Als positiv wird gesehen, dass 2011 dadurch auch Fälle mit einem geringeren Verdachtsgrad gemeldet wurden. Das BKA geht davon aus, dass sich dieser Trend durch die neue Begriffsdefinition fortsetzen wird.
Sonderprüfungen der BaFin
Die gestiegene Anzahl der eingegangenen Verdachtsmeldungen bewertete BaFin-Exekutivdirektorin Gabriele Hahn als positiv und betonte, die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sei ein Eckpfeiler der gesellschaftlichen Stabilität.
Die Bafin wertet die Prüfberichte der Abschlussprüfer der Unternehmen aus, um einen Überblick über deren Präventionsmaßnahmen zu erhalten. Da die Aussagekraft der Jahresabschlussberichte in der Vergangenheit oft kritisiert worden sei und eine hohe Anzahl der Berichte keine Mängel feststellen, sollen demnächst vermehrt Sonderprüfungen bei Unternehmen ohne festgestellten Mangel durchgeführt werden.
Den Jahresbericht der FIU finden Sie hier.
Mehr Informationen zur BaFin und der Überprüfung der Jahresberichte finden Sie im BaFin Monatsjournal für November.