WPK über Berichtsentwürfe zu den EU-Regelungsvorschlägen der Abschlussprüfung

Das EU-Parlament veröffentlichte die Berichtsentwürfe zur Änderungsrichtlinie und zum Verordnungsvorschlag des JURI-Berichterstatters Sajjad Karim im Internet. Diese wertete die Wirtschaftsprüferkammer aus und stellte eine Zusammenfassung der Inhalte zur Einsicht.

Wesentliche Inhalte der Richtlinie und Verordnung sind hier zusammengestellt:

  • Abschlussprüfer von Unternehmen öffentlicher Interesse werden weiterhin von einer eigenen Richtlinie geleitet.
    • Die Definition eines Unternehmens öffentlicher Interesse bleibt bestehen, allerdings ohne Organismen für gemeinsame Anlagen (OGAW) sowie alternative Investmentfonds (EU-AIF).
    • Die freiwillige Abschlussprüfung wird in die Abschlussprüferrichtlinie einbezogen.
    • Die unbeschränkte Beteiligungsmöglichkeit gewerblicher Investoren an Prüfungsgesellschaften bleibt bestehen.
      • Ausführungen zur Gewährleistung der Unabhängigkeit in diesem Zusammenhangwerden ergänzt.
      • Die vorgesehenen Erleichterungen für die grenzüberschreitende Durchführung von Abschlussprüfungen bleiben bestehen.
      • Der ISA wird eingeführt.
      • Weiterhin soll Art. 31 AP-RL, welcher die Haftung des Prüfers betrifft, gestrichen werden.

 

Weitere Inhalte der Verordnung und der Richtlinie finden Sie auf der Internetseite des WPK.