„Neu auf WPK.de“, der zentrale Zugang zu den Internetseiten der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) Deutschlands, verweist auf eine Aktualisierung des von der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen herausgegebenen Merkblatts:
Das Merkblatt der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der WPK (Stand: 20. Februar 2012) wurde aktualisiert (Stand: 20. August 2012). Die schriftliche Prüfung im 2. Prüfungstermin 2012 findet im August 2012 statt.
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Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 1. Prüfungstermin 2013
sind bis zum
31. August 2012
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen. Der Zulassungsantrag ist schriftlich, im Übrigen formlos, unter Angabe des Prüfungstermins, für den die Zulassung beantragt wird, zu stellen. Über das Zulassungs- und Prüfungsverfahren, insbesondere über die dem Antrag beizufügenden Unterlagen, informiert das „Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer“.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für Februar 2013 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 5., 6., 13., 14., 19., 20. und 21. Februar 2013 geschrieben.
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Anträge auf Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung im 2. Prüfungstermin 2013
sind vom
1. September 2012 bis zum 28. Februar 2013
bei den Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer einzureichen.
Die schriftliche Prüfung in diesem Prüfungstermin ist für August 2013 vorgesehen, die Klausuren werden voraussichtlich am 6., 7., 8., 13., 14., 20. und 21. August 2013 geschrieben.
Bis zum Ablauf der jeweiligen Antragsfrist kann nur die Zulassung zum nächstfolgenden Prüfungstermin beantragt werden. Bis zum 28. (29.) Februar kann nur die Zulassung zur Prüfung im 2. Halbjahr und bis zum 31. August nur die Zulassung zur Prüfung im 1. Halbjahr des Folgejahrs beantragt werden. Eine Verschiebung des Antrags auf einen späteren Prüfungstermin ist nicht möglich.
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Zulassung zur Prüfung
Es wird jeweils Anfang Januar über die Zulassung zum 1. Prüfungstermin und Anfang Juli über die Zulassung zum 2. Prüfungstermin entschieden. Die zugelassenen Bewerber werden gleichzeitig zu der schriftlichen Prüfung geladen, die im Februar bzw. August stattfindet.
Zahlung der Zulassungs- und Prüfungsgebühr
Mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung sind die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu zahlen. Kandidaten, die sich zur Ablegung der Ergänzungsprüfung melden, müssen die Prüfungsgebühr bei der Meldung zur Prüfung zahlen.
Organisation der Prüfung
Die Prüfungsstelle behält sich für jeden Prüfungstermin vor, Kandidaten aus organisatorischen Gründen einer anderen Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer als der, bei der die Prüfungszulassung beantragt worden ist, zur weiteren Durchführung des Zulassungs- und Prüfungsverfahrens zuzuweisen. Sollte sich eine solche Entscheidung als notwendig erweisen, wird auf den Zeitpunkt des Eingangs des Zulassungsantrags abgestellt werden.
Auskunft zur Prüfung
Bei Fragen zur Zulassung zur Wirtschaftsprüfer-Prüfung oder deren Durchführung wenden Sie sich bitte an eine der Landesgeschäftsstellen der Wirtschaftsprüferkammer oder an die Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer unter pruefungsstelle@wpk.de.
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Weitere Informationen zum Wirtschaftsprüfungsexamen
erhalten Interessenten hier:
Die Online-Mitteilung der WPK bezüglich der Merkblatt-Aktualisierung
finden Sie unter diesem Link.
Zusammen mit ausführlichen Hinweisen finden Sie weitere Details zum Merkblatt
unter diesem Link.
Weitere Hinweise zur Durchführung des Examens – Wirtschaftsprüfer
- Zugang zum aktualisierten „Merkblatt der Wirtschaftsprüferkammer“
erhalten Sie als PDF-Datei über diesen Link.
- Vordrucke und Muster (als PDF-Datei) finden Sie unter diesem Link.
- Einen Auszug aus der Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
– vom „Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer“ –
erhält man als PDF-Datei unter diesem Online-Link.
- Den ausführlichen Text der Wirtschaftsprüferprüfungsverordnung (WiPrPrüfV)
finden Sie als PDF-Datei unter diesem Link.
- Zugang zu einer Liste der WPK-Landesgeschäftsstellen erhalten Sie über diesen Link.
WPK – Wirtschaftsprüferkammer
Website: www.wpk.de