Vereinfachung der schweizerischen Mehrwertsteuer angestrebt

Aufgrund der aktuellen Mehrwertsteuerreform in der Schweiz veröffentlichte der inländische Bundesrat am 31. Januar 2013 eine weitere Zusatzbotschaft mit dem Ziel, die Gesetzesgrundlagen der Mehrwertsteuerberechnung zu vereinfachen und übersichtlicher zu gestalten. Im Fokus stand hierbei das neu entwickelte Zwei-Satz-Modell.

Der Entwurf beabsichtigt  bei der Steuerberechnung nur noch zwei Steuersätze anzuwenden, was eine Reduzierung der bestehenden Veranlagungssätze notwendig macht. Aus diesem Grund  soll der Steuersatz für Beherbergungsleistungen aufgehoben werden. Auf welchen Umfang sich der niedrigere der beiden Steuersätze erstreckt, steht derzeit noch nicht fest.  Um diese Entscheidung zu erleichtern, stellte der schweizerische Bundesrat zwei mögliche Varianten, die Minimal- und Maximalvariante, vor.

Beide Optionen sehen für Verdienste im Bereich des Gastgewerbes und der Unterbringung den niedrigeren Steuersatz vor. Bei der Maximalvariante findet der reduzierte Satz zusätzlich bei allen bisher begünstigten Leistungen Anwendung, wogegen die Minimalvariante die niedrigere Besteuerungsbasis nur für Nahrungsmittel vorsieht.

Ferner beabsichtigt das Parlament, die Steuerausnahmen weitgehend beizubehalten. Dadurch ergeben sich beispielsweise für  das Gesundheits-  oder Bildungswesen sowie für wohltätige Intuitionen keine Änderungen. Anders sieht es hier bei einigen Dienstleistungen der Post aus, die demnächst besteuert werden müssen.

Obwohl die Schweiz einerseits durch die Reduktion der steuerfreien Leistungen mehr Steuern erhalten würde, führt auf der anderen Seite die angestrebte Steuerentlastung für gastgewerbliche und Beherbergungsleistungen zu hohen Einnahmedefiziten. Um diesen Fehlbetrag zu kompensieren, sieht der Bundesrat eine Erhöhung des Normalsteuersatzes als notwendig an.

Die Zusatzbotschaft des schweizerischen Bundesrats sowie weitere Informationen zur Mehrwertsteuer finden Sie hier.