FMA befürwortet Verdopplung der Geldstrafen für Finanzdelikte

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA begrüßt die vom Nationalrat am Mittwoch durch das Stabilitätsgesetz beschlossene Verdopplung der Geldstrafen für Finanzdelikte. Diese Erhöhung hat beispielsweise zur Folge, dass die FMA ab dem 1. Mai 2012 einen unerlaubten Betrieb mit bis zu 100.000 Euro ahnden kann. Bisher waren hier nur Strafen bis zu 50.000 Euro möglich. Die Höchststrafe für Übertretungen der Geldwäschebestimmungen sowie die Ahndung des Tatbestands der Marktmanipulation nach Börsengesetz verdoppelt sich auf 150.000 Euro. Ab dem 1. Mai 2012 tritt das Gesetz in Kraft.

„Das ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die FMA setzt sich schon lange für eine massive Verschärfung der Strafen ein, denn gerade im Finanzbereich muss es Strafen geben, die wehtun, damit auch die erforderliche Disziplinierung und Abschreckung erreicht wird“, so der Vorstand der FMA, Mag. Helmut Ettl.

Vorstandskollege Dr. Kurt Pribil ergänzt: „Auch auf europäischer Ebene wird an einer Anhebung und Vereinheitlichung der Sanktionen gearbeitet, wobei hier ein europaweit einheitliches Mindestniveau der Höchststrafen für bestimmte Delikte verlangt werden wird.“ Um in Europa die Gefahr der Aufsichts- und Sanktionsarbitrage zu bannen, sei dies dringend notwendig. Es dürfe in Europa keine Anreize geben, in Märkte auszuweichen, weil dort Regulierung, Aufsicht und Sanktionen nicht so streng sind, wie auf anderen Märkten.

Im vergangenen Jahr wurden von der FMA 224 Straferkenntnisse per Bescheid erlassen, wobei das durchschnittliche Strafausmaß bei 4.500 Euro und die Höchststrafe 36.000 Euro betrugen. Insgesamt belief sich die Höhe der Verwaltungsstrafen 2011 auf 1,3 Millionen Euro.

Ebenfalls vom Beschluss betroffen sind das Bankwesengesetz (BWG), das Bausparkassengesetz (BSpG), das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG), das E-Geldgesetz (E-GeldG), das Finanzkonglomerategesetz (FKG), das Börsegesetz (BörseG), das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011), das Immobilien-Investmentfondsgesetz (ImmoInvFG), das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 (WAG 2007), das Pensionskassengesetz (PKG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), das Betriebliche Mitarbeiter und Selbständigenvorsorgegesetz (BMSVG) und das Ratingagenturenvollzugsgesetz (RAVG). Auch die Strafhöhen dieser  Aufsichtsgesetze werden pauschal von 30.000 Euro auf 60.000 Euro verdoppelt.

Mehr zum Thema Ahndung von Finanzdelikten
erhalten Interessenten hier:

Die offizielle FMA-Stellungnahme erhalten Interessenten unter diesem Link.

FMA – Österreichische Finanzmarktaufsicht
Website: www.fma.gv.at