Am 25. Oktober 2012 verabschiedete der Bundestag das Jahressteuergesetz 2013 und das Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts.
Im Jahressteuergesetz 2013 müssen Unternehmen beachten, dass die Finanzämter ab dem nächsten Jahr das Instrument der unangemeldeten Lohnsteuer-Nachschau in Anspruch nehmen können. Diese findet während der üblichen Geschäfts-und Arbeitszeiten statt. Der Prüfer kann ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Lohnsteuer-Außenprüfung Grundstücke und Räume von Personen, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, betreten. Die Unternehmen müssen in diesem Fall auf Verlangen Lohn- und Gehaltsunterlagen, Aufzeichnungen, Bücher, Geschäftspapiere und andere Urkunden vorlegen.
Die Verabschiedung der Gesetze durch den Bundesrat wird voraussichtlich am 23. November stattfinden.
Weitere Informationen zur Lohnsteuer-Nachschau finden Sie hier.
Ausführliche Informationen und den Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013 finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.