Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group – EFRAG) nimmt in einem Schreiben Stellung zum Arbeitsentwurf des International Accounting Standards Board (IASB) zur Sicherungsbilanzierung. Der Arbeitsentwurf war bereits am 07. September zur Vorabbekanntmachung und zur Aufdeckung eventueller Inkonsistenzen veröffentlicht worden.
Gemeinsam mit den vier großen europäischen Standardsetzern (ANC, DRSC, FRC und OIC) führte EFRAG Feldversuche mit 44 Unternehmen durch, die zusammen genommen sämtliche großen Sektoren des Euro Stoxx abdecken. EFRAG macht in seiner Stellungnahme auf Umsetzungsprobleme und schwerwiegende Fehler aufmerksam und bittet um zusätzliche Leitlinien, die sich u.a. auf die Verwendung von Nettopositionen, dem Spannungsverhältnis zwischen ökonomischen Sicherungen und der Sicherungsbilanzierung sowie der Behandlung von Basisrisiken und anderen Sachverhalten beziehen.
Ziel des IASB-Projekts war es, u.a. die Risikomanagementpraxis abzubilden. Laut EFRAG ist jedoch für eine Reihe von üblichen Sicherungsstrategien eine Sicherungsbilanzierung nicht gestattet. Die Beratungsgruppe schlägt deshalb vor, dass IASB ausführlicher begründen solle, warum an den Grenzen des Sicherungsmodells in dieser Ausprägung festgehalten wurde.
Der IFRS-Fachausschuss des Deutschen Rechnungslegungsstandards Committee e.V. (DRSC) hatte bereits im November des vergangenen Jahres mit Unterstützung der DRSC-Arbeitsgruppe „Finanzinstrumente“ den Arbeitsentwurf analysiert und dabei Punkte entdeckt, die noch geklärt werden müssen.
Die ausführliche Meldung zur Stellungnahme des EFRAG finden Sie auf der Deloitte-Webseite.
Das vollständige Dokument zur Stellungnahme der EFRAG können Sie hier in englischer Sprache als PDF-Datei herunterladen.