Die schweizerische Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlichte am 17. Januar 2013 eine Weisung, um das BVG-Mustertestat der Treuhand-Kammer für die Prüfung von Personalvorsorgeeinrichtung für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Bestimmung der OAK BV richtet sich an Revisionsstellen und Aufsichtsbehörden und soll zur Vereinheitlichung der Kontrolltätigkeit beitragen.
Vorsorgeeinrichtung
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