Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt die Ergebnisse, die der federführende Ausschuss des Europa-Parlaments gestern und die Finanzminister der EU-Staaten heute, in Bezug auf die Umsetzung der neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften (Basel III) in europäisches Recht gefunden haben. Der Ausschuss hat gestern wesentliche Abänderungen im Kommissionstext vorgenommen, die eine Benachteiligung von Mittelstandskrediten im Baseler Regelwerk ausschließen. Gleichzeitig sind auch Regelungen getroffen worden, die eine angemessene Berücksichtigung der unterschiedlichen Geschäftsmodelle von Kreditinstituten gewährleisten sollen. Dies war vom DSGV stets gefordert worden.
„Der Ausschuss hat hervorragende Arbeit geleistet. Es ist eine wichtige Weichenstellung hin zur Anerkennung und Berücksichtigung unterschiedlicher Geschäftsmodelle und Organisationsformen von Kreditinstituten in Europa vorgenommen worden. Diese unterschiedlichen Strukturen sind ein wesentliches Stabilitätsmerkmal“, so DSGV-Präsident Heinrich Haasis.
Diese Regelungen, so Haasis, müssten nun auch bei der Entwicklung technischer Standards durch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA Berücksichtigung finden. „Ansonsten bestünde die Gefahr, dass bei Entwicklung der Standards die Differenzierung nach Geschäftsmodellen und Unternehmensformen wieder nivelliert wird“, sagte der DSGV-Präsident.
Haasis begrüßte auch die Ergebnisse der Gespräche der EU-Finanzminister, die sich heute auf flexible Lösungen bei der Kapitalunterlegung im Rahmen der europäischen Umsetzung des Baseler Rahmenwerks verständigt haben. „Der gefundene Kompromiss ist tragbar. Es ist gut, dass nationale Anforderungen auch in diesem Bereich Berücksichtigung gefunden haben.“ Haasis dankte der Bundesregierung in diesem Zusammenhang für ihren Einsatz in Bezug auf die Verbundbeteiligungen sowie bei der Anerkennung spezifischer Eigenkapitalinstrumente, wie z. B. stiller Einlagen. Es sei richtig, dass stille Einlagen unter den festgelegten Bedingungen auch künftig zum harten Kernkapital zu zählen seien.
Es komme nun darauf an, dass der im federführenden Ausschuss des Parlaments beschlossene Vorschlag zur Umsetzung von Basel III auch vom europäischen Rat akzeptiert und schließlich in den Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Rat, -Kommission und -Parlament zügig verabschiedet werde. „Dies ist wichtig, damit im Zusammenhang mit Basel III so schnell wie möglich Rechtssicherheit herrscht“, so Haasis.
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