Die Schweizer Treuhandkammer kritisiert in ihrer Stellungnahme die Rundschreiben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) „Prüfwesen“ und „Prüfgesellschaften und leitende Prüfer“ und empfiehlt die Inkraftsetzung ab 2013 noch einmal zu überdenken. Nach Durchsicht der Anhörungsunterlagen stellt die Treuhand fest, dass viele zentrale Fragen des Rundschreibens nicht adressiert werden und bemängelt, dass viele Fragen erst in Wegleitungen geklärt werden sollen. Bspw. entstünden durch Rundschreiben 78 über die Anforderung an die Koordination zwischen Interner Revision und Prüfgesellschaft und das Delegationsverbot in Rundschreiben 37 Unklarheiten bezüglich der geltenden Aufgabenzuweisung zwischen Interner Revision und Prüfgesellschaft.
Weiterhin seien die formulierten Prüfungskriterien der FINMA ein zu hohes Hindernis für viele kleine Prüfungsgesellschaften, weshalb die Treuhand hier die Beibehaltung der jetzigen Regelungen für den Bereich der Prüfung des Geldwäschegesetzes (GwG) plädiert.
Die Stellungnahme thematisiert neben den oben genannten Punkten auch kollektive Kapitalanlagen (KAG) und Versicherungen.
Die vollständige Stellungnahme der Schweizer Treuhandkammer finden Sie hier.