Schweiz: Grundlage für Qualitätssicherung zur Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen geschaffen

(c) Anneke Görtz / Horizon5 GmbH
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Die schweizerische Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) veröffentlichte am 17. Januar 2013 eine Weisung, um das BVG-Mustertestat der Treuhand-Kammer für die Prüfung von Personalvorsorgeeinrichtung für allgemeinverbindlich zu erklären. Die Bestimmung der OAK BV richtet sich an Revisionsstellen und Aufsichtsbehörden und soll zur Vereinheitlichung der Kontrolltätigkeit beitragen.Mit Entwicklung des Testates strebt die schweizerische Kammer der Wirtschaftsprüfung und Steuerexperten eine verbesserte Vergleichbarkeit und Auswertbarkeit der Revisionsstellenberichte an und bietet somit eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung. Zudem legt die Treuhand-Kammer Mindestanforderungen zur Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen fest. So ist es bei Kontrolltätigkeiten von Bedeutung, zusätzlich zu der Revisionsstelle einen Experten für berufliche Vorsorge zu Rate zu ziehen, welcher periodisch untersucht, ob die Vorsorgeeinrichtung fähig ist ihre Verpflichtungen zu erfüllen und ob die Bestimmungen bezüglich der Versicherungsleistung den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Weiterhin werden die Revisionsstellen dazu verpflichtet, vor der Abgabe eines Prüfungsurteiles die Jahresrechnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen genau zu kontrollieren und genügend Sicherheiten über die Richtigkeit der Dokumente zu gewinnen. Darüber hinaus ist es notwendig entsprechende Nachweise zu erbringen.

Die Weisung der Oberaufsichtskommission finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Berichterstattung gemäß dem BVG-Mustertestat finden Sie im Standardwortlaut der Treuhandkammer ab Seite 15.