Reiseverband reagiert auf SEPA-Verunsicherung

Die deutsche Reisebranche und die im Deutschen ReiseVerband (DRV) organisierten Reisebüros sind entgegen anderslautenden Medienberichten und Aussagen einer Reisebüro-Inhaberin nicht verunsichert aufgrund veränderter Gebührenregelungen für Zahlungsmöglichkeiten bei Reisebuchungen. „Wir haben keinerlei Nachfragen von unseren Mitgliedern zu den im Zuge der Umstellungen auf den einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) veränderten Gebühren für Zahlungsmöglichkeiten und haben auch keinerlei Anzeichen von Verunsicherung oder Besorgnis bei unseren Mitgliedern festgestellt“, erklärt Hans-Gustav Koch, Hauptgeschäftsführer der größten Interessenvertretung der Reisebüros und Reiseveranstalter in Deutschland.

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) weist darauf hin, dass Kundengelder bei Veranstalterreisen generell in vollem Umfang abgesichert sind. Das heißt, dass bereits die Anzahlung, die ein Kunde für eine Reise leistet, versichert ist. Denn bei Buchung der Reise erhält der Kunde vom Reiseveranstalter oder Reisevermittler einen gültigen Sicherungsschein ausgehändigt. Mit diesem informiert der Veranstalter seinen Kunden, bei welchem Versicherungsunternehmen er für den Fall einer Insolvenz versichert ist. In der Regel leistet der Kunde bei Buchung einer Reise im Reisebüro oder beim Reiseveranstalter eine Anzahlung in Höhe von 20 Prozent des Reisepreises.

Der Reiseveranstalter ist laut Paragraph 651 k BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet, die eingenommenen Kundengelder gegen die eigene Insolvenz abzusichern sowie sicherzustellen, dass dem Reisenden notwendige Rückreisekosten im Falle einer Insolvenz erstattet werden.

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DRV – Deutscher ReiseVerband e. V.
Website: www.drv.de