Öffentlicher Zugang zu Liquiditätskennziffern vorgesehen

Basler Ausschuss veröffentlicht Vorschlag für Offenlegungspflichten im Rahmen der Einführung der Liquidity Coverage Ratio (LCR).

Mit der Einführung der neuen Liquiditätsrisikostandards LCR und NFSR In Basel III vergibt das Baseler Komitee ab 2015 bzw. 2018 verbindliche quantitative Vorgaben für das Liquiditätsmanagement in Kreditinstituten und reagiert damit auf die angespannte Liquiditätssituation auf den internationalen Finanzmärkten im Zusammenhang mit den zurückliegenden Finanzkrisen. Das neue Diskussionspapier der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) adressiert nun die Veröffentlichungsstandards im Zuge der Einführung der LCR ab 2015.

International aktive Banken werden darin aufgefordert, die neuen Kennzahlen in der gleichen Frequenz wie ihre Abschlüsse bereitzustellen (quartalsweise bzw. halbjährlich) und auf Ihren Internetseiten ein öffentlich zugängliches Archiv aller zurückliegenden Berichtsperioden bereitzustellen. Das Dokument liefert zudem eine Mustervorlage mit ausführlichen Beschreibungen der einzelnen Positionen, die sich als Katalog von Mindestanforderungen verstehe und zusätzlich um qualitative Informationen zu ergänzen sei.

Eine Kommentierung des Vorschlages ist bis zum 14.Oktober 2013 möglich.

Das Diskussionspapier des Basler Ausschusses zu den LCR-Offenlegungspflichten finden Sie hier: http://www.bis.org/press/p130705.htm