Ein Artikel in der aktuellen Ausgabe von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ (15/2012) befasst sich mit der Berücksichtigung von Agio und Disagio bei Namensschuldverschreibungen in den Bilanzen von Versicherungsunternehmen:
Bei Versicherungsunternehmen war die Bilanzierung von Namensschuldverschreibungen, Hypothekendarlehen und anderen Forderungen mit ihrem Nennwert weit verbreitete Praxis. Eventuell vorliegende Agien oder Disagien wurden dabei – ihrem Zinscharakter entsprechend – in einen Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und über die Laufzeiten der Ausleihungen erfolgswirksam aufgelöst. Durch das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie wurde der hierfür relevante § 341 c des Handelsgesetzbuches (HGB) geändert und eine Nennwert-Bilanzierung nur noch für Namensschuldverschreibungen gestattet, während für Hypotheken und andere Forderungen explizit eine Bilanzierung zu „fortgeführten Anschaffungskosten“ vorgesehen wurde. Der Beitrag zeigt, dass es im Rahmen einer Auslegung der geänderten Vorschrift im Einklang mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung möglich ist, auch Namensschuldverschreibungen mit ihren „fortgeführten Anschaffungskosten“ anzusetzen. Dadurch ist bei sachgerechter Zinsabgrenzung weiterhin eine einheitliche Bilanzierung der genannten (vergleichbaren) Kapitalanlagen möglich.
Der Aufsatz wurde von dem Autorenteam Dirk Bette-Mehring und Ralf Engelshove verfasst. Der Diplom-Ökonom Bette-Mehringrbach ist im Kompetenz-Center Rechnungslegung der Barmenia Versicherungen in Wuppertal tätig. Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Engelshove ist Partner der axis GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln.
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Weitere Details zur Berücksichtigung von Agio und Disagio bei Namensschuldverschreibungen erhalten Interessenten hier:
Den Beitrag „Berücksichtigung von Agio und Disagio bei Namensschuldverschreibungen in den Bilanzen von Versicherungsunternehmen nach der Novellierung von § 341 c HGB“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe (15/2012) von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ / S. 817 bis 822.
Zugang zur Online-Kurzfassung des Artikels befindet sich unter diesem Link.
„WPg – Die Wirtschaftsprüfung“
Website: www.idw-verlag.de