Musterabkommen über Informationsaustausch mit den USA veröffentlicht

Die Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhaltet eine Meldung bezüglich eines zwischen einigen europäischen Ländern und den USA erarbeiteten Musterabkommens zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung:

Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben bereits im Februar 2012 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Nunmehr haben die fünf Staaten und die USA dazu ein Musterabkommen erarbeitet, wodurch die von den USA mit dem US-amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden sollen. Diese Bestrebungen umfassen die Informationsübermittlung oder Quellensteuereinbehalte für nicht in den USA ansässige Finanzinstitute.

Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden wesentlichen Inhalt:

–      Die fünf Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US-Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.

–      Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, welche die US-Steuerbehörde von US-Finanzinstituten erhebt.

–      Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.

Wie das Bundesfinanzministerium in einer Pressemitteilung erläutert, schafft dieses Musterabkommen einen Rahmen für die Meldung bestimmter Kontodaten durch die Finanzinstitute an ihre jeweiligen Steuerbehörden mit anschließendem Austausch der betreffenden Daten im Rahmen der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungs- bzw. Steuerinformationsabkommen. Es beseitigt die im Zusammenhang mit dem FATCA aufgetretenen rechtlichen Probleme, vereinfacht dessen Umsetzung für die Finanzinstitute und sieht einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Informationsaustausch vor.

Des Weiteren sei dies ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch automatischen Informationsaustausch. Diesbezüglich soll in Zukunft ein gleichwertiges Niveau der Beteiligten erlangt und bei der technischen Umsetzung des Informationsaustauschs maximale Einheitlichkeit und Standardisierung hergestellt werden. Die beteiligten Staaten sind zuversichtlich, dass auch andere Staaten diesem Ansatz folgen und so die Kooperation zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verbessert und intensiviert werden kann.

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Weitere Informationen zum Thema FATCA erhalten Interessenten hier:

Die Meldung der BDO AG zum Musterabkommen finden Sie als PDF-Datei unter diesem Link.

BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.bdo.de