Die Anzeigepflicht in Bezug auf bestimmte Mitarbeiter und Beschwerden rückt näher: § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird am 1. November 2012 in Kraft treten. Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz = AnlSVG) spezifiziert die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz und Qualität von Wertpapierhändlern. Mit dessen bevorstehendem Inkrafttreten soll der Schutz von Anlegern vor Falschberatung optimiert werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb ab heute (3. September 2012) die technische Infrastruktur zur Verfügung gestellt, damit betreffende Finanzinstitute Anzeigen abgeben können.
Relevante Finanzinstitute können die Testumgebung nutzen, um ihre eigenen technischen Vorkehrungen mit der Infrastruktur der BaFin in Einklang zu bringen. Dort ist es anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleistern in einem ersten Test möglich, die Funktionsfähigkeit des elektronischen Meldesystems frühzeitig sicherzustellen und ihr eigenes System auf die Nutzung des Portals abzustimmen. Dies betrifft insbesondere diejenigen Institute, die beabsichtigen, Anzeigen im Wege von Massenverfahren abzugeben.
Verfügbar ist neben der eigentlichen sogenannten „Produktivdatenbank“ nach § 34d Absatz 5 WpHG auch eine Testumgebung (Testdatenbank). In dieser Datenbank werden künftig Auskünfte über Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie sämtliche aufsichtsrelevanten Informationen aufgeführt. Beide Datenbanken stehen ab heute zur Verfügung. Es ist zu beachten, dass die aktuellen Schnittstellenspezifikationen (sogenannte „XSD-Dateien“) heranzuziehen sind, da das Verfahren schrittweise verbessert wurde. Die aktuellen Dateien sind auf der Webseite der BaFin hinterlegt.
Für diejenigen Institute, die nicht an einem Massenverfahren teilnehmen möchten, stellt die BaFin über Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal (MVP Portal) ein Webformular bereit. Mit Hilfe des Formulars können Institute ebenfalls ihrer Anzeigepflicht nach § 34d WpHG nachkommen. Weitere Details zum Anzeigeverfahren enthält die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV).
______________________________________________________________
Weitere Einzelheiten zur BaFin-Testdatenbank erhalten Sie hier:
Die Online-Meldung der BaFin bezüglich des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters
finden Interessenten unter diesem Link.
Das Infoportal der BaFin zum neuen Mitarbeiter- und Beschwerderegister finden Sie hier.
Ein Fachinformationsblatt zum Test der Datenbank finden Interessenten
als PDF-Datei hier.
BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Website: www.bafin.de