MaComp II Rundschreiben veröffentlicht

 Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte ihr Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp II).

Schon jetzt müssen Betreiber multilateraler Handelssysteme die Anforderungen des MaComp erfüllen. Mit dem Rundschreiben der MaComp II setzt die BaFin nun ihren Kurs fort, sämtliche Veröffentlichungen zu den Wohlverhaltensregeln der §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) in einem Rundschreiben zu bündeln. Die MaComp II ergänzen die Mindestanforderungen an die Compliance Funktion und konkretisieren damit die organisatorischen Anforderungen für den Betrieb eines multilateralen Handelssystems. Sie enthalten u.a.

  • Die Pflicht zur Schaffung von Zugangsregelungen für Handelsteilnehmer
  • Die Mindestanforderungen zur Einbeziehung von Finanzinstrumenten
  • Einzurichtende Kontrollverfahren um den Handel ordnungsgemäß durchführen zu können, Preisermittlung und der Abwicklung der abgeschlossenen Geschäfte
  • Einzurichtende Kontrollverfahren zur Überwachung der Einhaltung der §§ 14 und 20 a WpHG
  • Sicherstellung der ordnungsgemäßen Preisbildung entsprechend der Anforderungen des Börsengesetzes

 

Die MaComp II bekräftigen die wachsende Bedeutung multilateraler Handelssysteme im internationalen Wirtschaftsgeschehen. Sie sollen laut BaFin dazu dienen, das Vertrauen der Anleger in das ordnungsmäßige Funktionieren der Wertpapiermärkte zu erhalten, den Schutz der Gesamtheit der Anleger und die institutionelle Funktionsfähigkeit der Kapitalmärkte zu stärken. Gleichzeitig dienen sie dem Schutz des Wertpapierdienstleistungsunternehmens und seiner Mitarbeiter. Ferner sollen durch die Einführung angemessener Maßnahmen die Risiken aufsichtsrechtlicher Aktivitäten, Schadensersatzansprüche gegenüber Unternehmen und Reputationsschäden für Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die Bestimmungen des 6. Abschnitts des WpHG gemindert werden.

Ausführliche Informationen zum MaComp-Rundschreiben finden Sie auf der Webseite der BaFin.