Die amerikanische Handelskammer (ACC) und der japanische Wirtschaftsverband Keidanren befürchten, dass die aktuellen Vorschläge in der EU zur Novellierung der Datenschutzgesetzgebung negative Konsequenzen auf Cloud-Dienste haben könne.
Sie legten dem US-Ministerium dazu in Rahmen eines Treffens einen entsprechenden Bericht vor. Die Europäische Union (EU) verschärfe ihre Regelungen und plane, diese auch auf Unternehmen außerhalb der Union anzuwenden, was den Verbänden zufolge neue Unternehmen und Innovationen behindern und zu höheren Kosten führen kann. Cloud Computing und ein grenzübergreifender Datenaustausch würden jedoch in der heutigen Wirtschaft immer bedeutsamer werden.
Die Novellierung soll eine europäische Vereinheitlichung des Datenschutzes ermöglichen und die Datenschutzrichtlinie RL 95/46/EG ersetzen. Keidanren und ACC kritisieren die fehlenden Definitionen von Begriffen, wie „persönliche Daten“ und „Datenverlust“ bei der Novelle der Datenschutzrichtlinie von 1995, was eine Position der Wirtschaft zu den Entwürfen erschwere. Die Verbände fordern einen international harmonisierten Rahmen zum grenzüberschreitenden Datenaustausch.
Während des dritten Treffens im Rahmen des US-amerikanischen – japanischen Dialogs zur Internetwirtschaft wurde eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus ACC und Keidanren zum Cloud Computing geschaffen. Dabei sollen politische Fragen zum Cloud Computing identifiziert und diskutiert sowie die Aspekte der japanischen und US-amerikanischen Wirtschaftsinteressen einbezogen werden. Ziel ist es langfristig, international die richtige Umgebung für die Technologie zu schaffen.
Mehr Informationen über die U.S.- Japan Cloud Computing Working Group und deren Report erfahren Sie auf der Webseite des Wirtschaftsverbands Keidanren und in der gemeinsamen Presseerklärung des U.S.-Japan Policy Cooperation Dialogue on the Internet Economy (PDF).
Den ausführlichen Artikel von Monika Ermert finden Sie hier.