Ein Aufsatz in der Fachpublikation „KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Heft 07-08 / 2012 – Seite 329) befasst sich mit den künftigen Wertminderungsvorschriften des neuen internationalen Rechnungslegungsstandards (International Financial Reporting Standard = IFRS) für Finanzinstrumente – IFRS 9. Der Artikel trägt den Titel „Eignung von Credit-Default-Swap-Prämien als zusätzliche Informationsquelle im Rahmen eines Expected-Loss-Modells“:
Im Rahmen der künftigen Wertminderungsvorschriften des IFRS 9 wird der Ermittlung des erwarteten Kreditverlusts eine hohe Bedeutung zukommen. Der „KoR“-Beitrag untersucht die Eignung von am Markt beobachtbaren Credit-Default-Swap-Prämien als zusätzliche Informationsquelle für eine möglichst aktuelle Kreditverlustschätzung.
Hier folgen ein paar Informationen aus der Einleitung:
Aufgrund der im Rahmen der Finanzmarktkrise verstärkt geäußerten Kritik bezüglich der gegenwärtigen Wertminderungsvorschriften des International Accounting Standard – IAS 39, die konzeptionell auf einem Incurred-Loss-Modell basieren, hat sich das International Accounting Standards Board (IASB) im Rahmen der zweiten Phase des Replacement-Projekts zu IAS 39 für einen Wechsel des Wertminderungskonzepts entschieden. Hierbei soll die künftige Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten, die nach IFRS 9 der Kategorie „Fortgeführte Anschaffungskosten“ zugeordnet wurden, auf der Grundlage eines Expected-Loss-Modells bestimmt werden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Expected-Loss-Modells hat das IASB bisher mit dem Exposure Draft ED/2009/12 und dem Ergänzungsentwurf zum ED/2009/12 zwei Vorschläge veröffentlicht, an denen jedoch im Rahmen der jeweiligen Kommentierungsphasen erhebliche Kritik geübt wurde.
Daher wird durch das IASB gegenwärtig ein neuer Vorschlag (Re-Exposure Draft) erarbeitet, mit dessen Veröffentlichung allerdings frühestens im vierten Quartal 2012 zu rechnen ist. Unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Wertminderungsvorschriften – und hierbei insbesondere hinsichtlich der Regelungen zur Verteilung des erwarteten Kreditverlusts – wird aufgrund des angedachten Wechsels von einem Incurred-Loss- zu einem Expected-Loss-Modell künftig nach IFRS 9 der erwartete Kreditverlust eines finanziellen Vermögenswerts sowohl zum Zugangszeitpunkt als auch in den Folgeperioden zu schätzen sein.
Nach den bisher veröffentlichten Vorschlägen soll der erwartete Kreditverlust anhand einer Point-in-Time-Schätzung, also unter Berücksichtigung der zum Bewertungsstichtag vorliegenden Verhältnisse, bestimmt werden. In Marktdaten von kreditsensitiven Finanzinstrumenten ist eine Point-in-Time-Schätzung der Ausfallgefahr eines Schuldners enthalten. Außerdem wird Informationen, die unter Berücksichtigung von Marktdaten ermittelt werden, eine besonders hohe Entscheidungsnützlichkeit in der IFRS-Rechnungslegung zugesprochen. Daher untersucht der vorliegende „KoR“-Beitrag die Eignung von am Markt beobachtbaren Credit-Default-Swap-Prämien als zusätzliche Informationsquelle für eine möglichst aktuelle Kreditverlustschätzung im Rahmen des Expected-Loss-Modells. Die Analyse beschränkt sich hierbei auf finanzielle Vermögenswerte der Kategorie „Fortgeführte Anschaffungskosten“, auf deren zugrunde liegenden Schuldner Credit-Default-Swap-Kontrakte ausgestellt sind.
Verfasst wurde der „KoR“-Aufsatz von Dr. Alexander Olbrich. Er ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster.
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Interessenten erhalten weitere Details zu den künftigen Wertminderungsvorschriften nach IFRS 9 hier:
Ein Link, der zu dem Beitrag in der aktuellen Ausgabe der Fachpublikation „KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung (Heft 07-08 | Juli/August 2012) führt, ist hier zugänglich.
„KoR“ – Zeitschrift für internationale und kapitalmarktorientierte Rechnungslegung
Website: www.kor-ifrs.de