IDW über die Prüfung von Substanzwertrechnungen bei Leasingunternehmen

Am 06. September veröffentlichte der Hauptfachausschuss des Instituts für Wirtschaftsprüfer (IDW) den Entwurf seines neuen Standards zur Prüfung der Substanzwertrechnung von Leasingunternehmen (IDW EPS 810).

Der IDW EPS 810 thematisiert die Anforderungen an die Berichterstattung des Leasingunternehmens zur Substanzwertrechnung. Ferner geht er auf die Auftragsannahme, die Auftragsplanung und -durchführung, die Dokumentation, die Verwertung von Untersuchungen Dritter sowie die Berichterstattung des Wirtschaftsprüfers ein. Ein Schema des Bundesverbandes Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) zur Substanzwertrechnung (nach der Brutto- und der Nettomethode) sowie eine Musterformulierung für die Berichterstattung über die Durchführung der Prüfung ist ebenfalls als Anlange enthalten.

Der neue Prüfungsstandard wird er in Heft 12/2012 der IDW Fachnachrichten sowie dem WPg-Supplement 4/2012 sowie auf der Verbandshomepage veröffentlicht. Die Kommentierungsfrist endet nach Angaben des IDW am 31. März 2013.

Um den Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Leasingunternehmens zu verbessern, erstellen Leasingunternehmen als Ergänzungsrechnung zum Jahresabschluss häufig eine Substanzwertrechnung. Als Art Zukunftsausblick geht diese davon aus, dass die Leasingverhältnisse einer Gesellschaft planmäßig bis Vertragsende verlaufen; dementsprechend gestaltet sich die Rechnung. Für die Aufstellung von Substanzwertrechnungen hat der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL) Grundsätze wie auch ein Schema publiziert, die in der Leasingbranche Anwendung finden.

Die Meldung des IDW zum IDW EPS 810 finden Sie hier.

Den IDW EPS 810 zum Download finden Sie hier.