Der Hauptfachausschuss des Instituts deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedete kürzlich einen Praxishinweis, der Wirtschaftsprüfern helfen soll, Anteile an Immobiliengesellschaften zu bewerten. Das IDW führt auf seiner Internetseite aus, dass
Ein Abschlussprüfer muss nach § 70 Abs. 2 Investmentgesetz (InvG) den Wert einer Beteiligung an einer Immobiliengesellschaft nach den anerkannten Grundsätzen ermitteln, die für die Bewertung von Unternehmensbeteiligungen gelten. Ein durch die Kapitalgesellschaft gebildeter Sachverständigenrat ermittelt dabei den Wert der Immobilie, der in der Jahresabschlussprüfung oder in einer Vermögensaufstellung angesetzt wird.
Allerdings wird dieser Praxishinweis überarbeitet, wenn die AIFM-Richtlinie 2011/61/EU umgesetzt ist. Die Richtlinien über die Manager alternativer Investmentfonds (AIFM) sollen bspw. ein Kapitalanlagegesetzbuch vorsehen und das bisherige Investmentgesetz aufheben. Veröffentlicht wird der Praxishinweis „Bewertung nach §§ 68, 70 InvG“ im Fachnachrichten-Heft 9/2012 des IDW und im WPg Supplement 03/2012.
Zum bisherigen WPg Supplement gelangen Sie hier.
Die originale Meldung des IDW zum Praxishinweis finden Sie hier.