IASB veröffentlicht Änderungsvorschläge im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprozesses

IASPlus, die deutschsprachige Nachrichtenseite zur internationalen Rechnungslegung, verwies heute auf eine Bekanntmachung des International Accounting Standards Board (IASB) hinsichtlich vorgeschlagener Änderungen an elf International Financial Reporting Standards (IFRS):

Der IASB hat auf seiner Internetseite einen Entwurf vorgeschlagener Änderungen an elf IFRS Rechnungslegungsstandards im Rahmen seines jährlichen Verbesserungsprozesses veröffentlicht.

Der IASB verwendet den Prozess jährlicher Verbesserungen, um notwendige aber nicht dringliche Änderungen an den IFRS vorzunehmen, die nicht Teil eines größeren Projekts sind.

Die Änderungen sollen größtenteils für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Eine Ausnahme sind die Änderungen an IFRS 3 (bezüglich „Unternehmenszusammenschlüsse“) und die Folgeänderungen an IFRS 9 (hinsichtlich „Finanzinstrumente“), die für Geschäftsjahre in Kraft treten, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Eine frühere Anwendung aller Änderungen soll zulässig sein. Für in der EU domizilierte Unternehmen bedarf dies jedoch der Übernahme der Änderungen durch die Kommission und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

______________________________________________________________

Inhalt der Änderungsvorschläge:

  • IFRS 2 – Anteilsbasierte Vergütungen

Thema der Änderung:
Klarstellung der Definition von „Ausübungsbedingungen“

  • IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüss

(mit Folgeänderungen an IFRS 9 – Finanzinstrumente)

Thema der Änderung:
Bilanzierung von bedingten Gegenleistungen
bei einem Unternehmenszusammenschluss

  • IFRS 8 – Geschäftssegmente

Thema der Änderung:
Zusammenfassung von Geschäftssegmenten –
Überleitung der Summe der zu berichtenden Vermögenswerte des Geschäftssegments auf die Vermögenswerte des Unternehmens

  • IFRS 13 – Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Thema der Änderung:
Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten

  • IAS 1 – Darstellung des Abschlusses

Thema der Änderung:
Klassifizierung von Verbindlichkeiten als kurz- oder langfristig

  • IAS 7 – Darstellung der Zahlungsströme

Thema der Änderung:
Gezahlte Zinsen, die aktiviert werden

  • IAS 12 – Ertragsteuern

Thema der Änderung:
Ansatz von Vermögenswerten aus latenten Steuern für nicht realisierte Verluste

  • IAS 16 – Sachanlagen

Thema der Änderung:
Neubewertungsmethode – anteilsgemäße Neudarstellung der kumulierten Abschreibung

  • IAS 24 – Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Thema der Änderung:
Mitglieder der Unternehmensführung

  • IAS 36 – Wertminderung von Vermögenswerten

Thema der Änderung:
Harmonisierung der Angaben zum Nutzungswert und zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten

Der IASB erbittet Stellungnahmen zum Entwurf bis zum 5. September 2012.

______________________________________________________________

Weitere Informationen zu den IASB-Änderungsvorschlägen
finden Interessenten hier:

Die IASPlus-Meldung bezüglich des IASB-Verbesserungsprozesses
erhalten Sie unter diesem Link.

IASPlus
Website: www.iasplus.com/de

Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.deloitte.de

Unter diesem Link haben Interessenten Zugang zur IASB-Bekanntmachung
(in englischer Sprache).

Der Entwurf ist in englischer Sprache unter der Rubrik „Consultation documents
open for comment“ („Zur Kommentierung anstehend“) auf der Internetseite
des IASB über diesen Link zugänglich.

IFRS Foundation – International Federation of Risk and Insurance Management Associations
IASB – International Accounting Standards Board
Website: www.ifrs.org