IASB schlägt neue Bewertungskategorie für bestimmte finanzielle Vermögenswerte vor

 Ein Entwurf zur Änderung des IFRS 9 „Finanzinstrumente“ wurde am 28.11.12 vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Der IASB schlägt damit vor, ein drittes Bewertungsmodell zu etablieren, das für bestimmte finanzielle Vermögenswerte dienen soll. Der „beizulegende Zeitwert mit Erfassung der Änderung im sonstigen Gesamtergebnis“ soll Vermögenswerte unter den  folgenden zwei Bedingungen erfassen: Vertragliche Zahlungsströme aus den Vermögenswerten schließen lediglich Rückzahlungen des Nomials und der Zinszahlung ein und die Vermögenswerte sind in ein Geschäftsmodell eingebettet, das diese weder halten noch veräußern will.

Ziel ist es, Anwendungsfragen interessierter Parteien zu adressieren, das Zusammenwirken des Klassifizierungs- und Bewertungsmodells mit dem IASB-Projekt zu Versicherungsverträgen zu beachten und tiefgreifende Unterschiede zum vorangegangenen Klassifizierungs- und Bewertungsmodell für Finanzinstrumente des FASB (Financial Accounting Standard Board) zu mindern.

Der Bankenverband ließ verlautbaren, dass er die Überarbeitung kritisch sehe. Michael Kemmer, Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes begrüßt die Angleichung durch die Überarbeitung an US-amerikanische Regeln, bezeichnet die Einführung der dritten Kategorie jedoch als „nicht zielführend“. Denn dadurch würden sich die Standards von der ursprünglichen Intention  der Vereinfachung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten entfernen. Ebenso führe diese Kategorie nach den Basel III/CRD IV-Regelungen zu Schwankungen bei der Ermittlung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals. Kemmer betont, dass sich in diesem Zusammenhang die Verknüpfung von bilanziellen und aufsichtsrechtlichen Regelungen zeige und er „eine engere Zusammenarbeit zwischen Standardsetzern und der Aufsicht“ als wünschenswert betrachtet.

Die Kommentierungsfrist zum Entwurf der IASB läuft bis zum 28.03.2013.

Ausführliche Informationen zur Änderung des IFRS 9 finden Sie auf IAS plus hier.

Die Stellungnahme des Bankenverbands finden Sie hier.