Gesetzentwurf zur AIFM-Richtlinienumsetzung sichert Status quo für bewährte Fondsprodukte

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der europäischen AIFM-Richtlinie sichert den Status quo für bewährte Fondsprodukte. Bei dem Gesetzentwurf handelt es sich um eine Richtlinie zu den Verwaltern alternativer Investmentfonds (Alternative Investment Fund Managers = AIFM). „Die Pläne zur Regulierung bestehender Produkte werden den Markterfordernissen größtenteils gerecht“, sagt Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Investment und Asset-Management e. V. (BVI). Kritisch sieht der BVI allerdings die Pläne, neue Immobilienfonds künftig nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen.

Der Spezialfonds bleibt als reguliertes Produkt erhalten

Wertpapier-Spezialfonds sollen unverändert als regulierte Produkte erhalten bleiben. Deutsche Spezialfonds sind für institutionelle Investoren vor allem im Bereich der Altersvorsorge, wie zum Beispiel Lebensversicherungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Versorgungswerke unverzichtbar zur Diversifizierung und Optimierung der eigenen Kapitalanlage.

Institutionelle Investoren wünschen regulatorische Stabilität für ihre Fonds. „In der Praxis hat sich eine hohe Standardisierung herausgebildet. Sie gewährleistet eine effiziente Administration und anbieterübergreifende Vergleichbarkeit“, sagt Richter. Nach Angaben des BVI verwalten die Fondsgesellschaften rund 860 Mrd. Euro in Wertpapier-Spezialfonds.

Pension-Pooling bald auch in Deutschland möglich

Auch für die Einführung einer Investment-Kommanditgesellschaft (InvKG) hat sich der BVI seit längerem eingesetzt. „Damit wird der Weg frei für das Pension-Pooling international tätiger Konzerne in Deutschland“, so Richter.

International aufgestellte Unternehmen benötigten Lösungen, mit denen sie ihre dezentral verwalteten Altersvorsorgevermögen in einem insolvenzgeschützten und für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen transparenten Vehikel bündeln können. Heute müssen solche Konzerne das Vermögen zur Deckung von Pensionszusagen aus unterschiedlichen Ländern auch dort in eigenständigen Vehikeln verwalten oder im Ausland poolen. „Dies ist entweder teuer und ineffizient oder der Standort Deutschland hat nichts davon“, sagt Richter.

Es herrscht bereits ein intensiver Wettbewerb der Finanzstandorte zum Pension-Pooling. Europäische Nachbarländer wie Belgien, England, Irland, Luxemburg und die Niederlande haben bereits entsprechende aufsichtsrechtliche und steuerliche Vorschriften erlassen.

Offene Immobilienfonds behalten ihren Status quo

Die existierenden offenen Immobilienfonds sollen weiter bestehen bleiben. „Ein Vermögen von insgesamt rund 100 Mrd. Euro in Immobilien-Publikums- und Spezialfonds wird damit in seinem Bestand gesichert“, begrüßt Richter das Vorhaben.

Kritisch sieht der BVI hingegen die Pläne, neue Immobilienfonds nur noch als geschlossene Produkte zuzulassen. Im Interesse der Anleger sollten die Anbieter auch in Zukunft neue Produktideen als offene Immobilienfonds umsetzen können.

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Zum EU-Vorschlag für eine Richtlinie zu Verwaltern alternativer Investmentfonds

Die Europäische Kommission hat eine Richtlinie zu den Managern alternativer Investmentfonds (sogenannte AIFM) vorgeschlagen. Ziel der vorgeschlagenen Richtlinie ist es, einen umfassenden regulatorischen Rahmen für AIFM auf europäischer Ebene zu schaffen und eine effektive Aufsicht sicherzustellen. Die vorgeschlagene Richtlinie wird für alle unter den Anwendungsbereich fallenden AIFM robuste und harmonisierte regulatorische Standards schaffen und die Transparenz gegenüber den Anlegern und der Aufsicht für die Aktivitäten der Manager und der von ihnen verwalteten Fonds erhöhen. Dies wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die makro-prudentielle Aufsicht des Sektors zu verbessern und bei Bedarf koordinierte Maßnahmen zu ergreifen, um die ordnungsgemäβe Funktionsweise der Finanzmärkte sicherzustellen. Der Vorschlag wird helfen, Lücken und Inkonsistenzen bestehender nationaler Regelungen zu überwinden. Zugleich wird er eine sichere Grundlage für die Entwicklung eines Binnenmarkts für alternative Investmentfonds schaffen.

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Weitere Einzelheiten zur AIFM-Richtlinie
erhalten Interessenten hier:

Ein Link zur BVI-Meldung bezüglich der AIFM-Richtlinienumsetzung
(als PDF-Datei) ist hier zugänglich.

BVI – Bundesverband Investment und Asset-Management e. V. (BVI)
Website:  www.bvi.de

Eine Meldung der Europäischen Kommission zum Vorschlag einer AIFM-Richtlinie
(in englischer Sprache) finden Sie unter diesem Link.

Eine Auflistung häufig gestellter Fragen (FAQs in englischer Sprache)
befindet sich unter diesem Link.

Der ausführliche Text des Vorschlags befindet sich als PDF-Datei
in deutscher Sprache unter diesem Link.

Ein Begleitdokument zum Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der entsprechenden Richtlinien enthält eine Zusammenfassung der Folgenabschätzung
(als PDF-Datei in deutscher Sprache) unter diesem Link.

Weitere Informationen zum Thema EU und alternative Anlagen
befinden sich unter diesem Link.