Geldwäscheprävention: BaFin aktualisiert Anlage zur Prüfberichtsverordnung

Um Geldwäsche vorzubeugen, aktualisierte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Fragenkatalog der Prüfberichtsverordnung (PrüfbV) auf 49 Fragen im Einklang mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention (GWPräOptG). In ihrem Rundschreiben 03/2012 weist die BaFin darauf hin, dass der Arbeitskreis Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (Financial Action Task Force on Money Laundering = FATF) aktualisierte Erklärungen zum Iran, Nordkorea und weiteren Ländern veröffentlicht hat. Ein Informationsbericht vom 22. Juni gibt ferner Auskunft über Länder, die unter Beobachtung stehen.

Die FATF ist das wichtigste internationale Gremium zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung. Sie setzt Standards („40 + 9 Empfehlungen“) zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, fördert die weltweite Verbreitung dieser Standards und überwacht deren Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Das Gremium ist der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development = OECD) in Paris angegliedert und umfasst 36 Mitglieder. Der deutscen FATF-Delegation gehören regelmäßig Vertreter der BaFin an.

Teil des BaFin-Rundschreibens ist ebenso eine Festlegung der Bedingungen einer Verdachtsmeldung gemäß § 11 des Geldwäschegesetzes (GwG). So ist ein Verdacht zu melden, wenn ein Kunde eine Transaktion oder die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung anbahnen möchte, von diesem Vorhaben jedoch ohne erkennbaren oder plausiblen Grund und vor allem im Rahmen der Durchführung der Sorgfaltspflichten wieder Abstand nimmt. Auch wenn Tatsachen vorliegen, die darauf hindeuten, dass es sich bei den transaktionsbedingten Vermögenswerten um den Gegenstand einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (StGB) handelt oder dieser im Zusammenhang mit einer Terrorismusfinanzierung steht, muss ein Verdacht gemeldet werden.

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Das Rundschreiben der BaFin mit dem Abschnitt „Informationsbericht der FATF vom 22.06.2012 zu Ländern unter Beobachtung“ finden Sie unter diesem Online-Link.

Die aktualisierte Anlage zur Prüfberichtsverordnung finden Interessenten unter diesem Link.

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Website: www.bafin.de