GDV-Verhaltenskodex: Compliance für den Vertrieb

Skandalreisen und Vertriebsexzesse sollen nach Hoffnung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bald der Vergangenheit angehören: der GDV-Verhaltenskodex enthält nun auch Compliance-Gebote für die Vertriebe.

Mit den Vorschriften für Compliance sind es nunmehr 11 Regeln, welche die Vertriebe von Versicherungsunternehmen leiten sollen. Von Unternehmen, die sich dem Kodex anschließen, fordert der GDV unternehmensinterne Compliance-Regeln festzulegen, die folgende Aspekte abdecken:

  • klare Verhaltensregeln im Bereich Korruption und Bestechlichkeit,
  • klare Regeln für den Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen,
  • klare Regeln in Bezug auf Werbemaßnahmen und Unternehmens-Veranstaltungen,
  • Vorschriften zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen,
  • Regeln zum Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten,
  • Regeln zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

Unternehmen, die sich zu dem Gesamtpaket an Regeln bekennen, verpflichten sich gleichzeitig zur zweijährlichen Überprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer. Bis zum 1. Juli 2013 sollen Versicherungsunternehmen entscheiden, ob sie dem GDV-Kodex beitreten wollen.

Den neuen Verhaltenskodex der GDV als PDF-Dokument lesen Sie hier.

Den alten Verhaltenskodex der GDV finden Sie hier.