Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) „zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion“ veröffentlicht. Diese Leitlinien werden nunmehr von der FMA angewandt.Der Inhalt dieser Leitlinien umfasst folgende Aspekte:
- Praktische Erläuterungen zur Compliance-Funktion, welche von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen einzurichten ist, um für die Einhaltung der Wertpapiervorschriften im Unternehmen zu sorgen.
- Die Form, in welcher Compliance-Beauftragte die für das Wertpapiergeschäft zuständigen Bereiche zu unterstützen und zu beraten haben.
- Details von personellen und sonstigen Ressourcen (z.B. Budget), die dem Compliance-Beauftragten zur Verfügung zu stellen sind.
- Einzelheiten über die Befugnisse, die den Compliance-Beauftragten und ihren Mitarbeitern einzuräumen sind.
Bei diesen Leitlinien handelt es sich um eine Auslegung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) bzw. der auf dieser europarechtlichen Grundlage erlassenen nationalen Vorschriften – in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
Die ESMA-Leitlinien auf der FMA-Website finden Sie hier.
Die Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-Anforderungen an die Compliance-Funktion finden Sie als PDF-Dokument hier.