Deutschland: Künftig verkürzte Aufbewahrungsfristen bei Unternehmen?

Eine Meldung in der Ausgabe Juli/August der „PKF Nachrichten“ befasst sich mit der Frage, ob sich Überlegungen bezüglich Aufbewahrungsfristen durchsetzen werden:

Der Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 sieht eine Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Rechnungen und Belege nach den Vorschriften des Steuerrechts sowohl nach der Abgabenordnung als auch dem Umsatzsteuergesetz bzw. des Handelsrechts (nach dem Handelsgesetzbuch) vor. In einem ersten Schritt soll in den Jahren 2013 – 2014 die Aufbewahrungsfrist von zehn auf zunächst acht Jahre einheitlich gesenkt werden.

Für die Jahre ab 2015 sieht der Gesetzentwurf eine weitere Herabsetzung auf sieben Jahre vor. Allerdings hat sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2013 vom 6.7.2012 dafür ausgesprochen, die vorgesehene Kürzung der Aufbewahrungsfristen wieder zu streichen, da diese der gesetzlichen Verpflichtung der Finanzbehörden, Steuern gleichmäßig festzusetzen und zu erheben, strukturell entgegenwirke.

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Die Meldung „Künftig verkürzte Aufbewahrungsfristen bei Unternehmen?“ ist auf Seite 7
in der Ausgabe Juli/August von „PKF Nachrichten“ erschienen.

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