Ein Gemeinschaftsbeitrag unter der Rubrik „Analyse“ in der aktuellen Ausgabe von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ (10/2012) befasst sich mit einer „Evaluation der Arbeit der DPR“:
„Seit beinahe sieben Jahren prüft die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR) gem. § 342 b Abs. 2 Satz 2 HGB die Abschlüsse und Berichte von Unternehmen, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt zugelassen sind. Insgesamt wurden bis heute über 720 Unternehmen geprüft und dabei über 170 Fehler festgestellt. Anhand einer schriftlichen Befragungsstudie, in deren Verlauf 2.000 Wirtschaftsprüfer, 823 Unternehmen, die dem Enforcement unterliegen, und 261 Hochschullehrer befragt wurden, sollte die bisherige Arbeit der DPR beurteilt werden. Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass die bisherige Arbeit der DPR von allen teilnehmenden Gruppen grundsätzlich positiv gesehen wird. Der mit einer DPR-Prüfung einhergehende Aufwand wird zwar insgesamt als sehr hoch eingeschätzt, jedoch deuten die Befragungsergebnisse an, dass die DPR ihrer wichtigsten Aufgabe, der Prävention, zunehmend gerecht wird.“
Die vier Autoren sind Prof. Dr. Bernhard Pellens, Inhaber des Lehrstuhls für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum, zusammen mit Philipp Obermüller, Sebastian Riemenschneider und Jan Henning Sohlmann – alle Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationale Unternehmensrechnung an der Ruhr-Universität Bochum.
Weitere Details zur DPR-Befragung erhalten Interessenten hier:
Den Beitrag „Evaluation der Arbeit der DPR“ finden Sie in der aktuellen Ausgabe (10 / 2012)
von „WPg – Die Wirtschaftsprüfung“ / S. 535 bis 547.
Zugang zu einer Kurzabhandlung des Artikels befindet sich unter diesem Link.
„WPg – Die Wirtschaftsprüfung“
Website: http://www.idw-verlag.de
DPR – Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V.
Website: http://www.frep.info/index.php