Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) begrüßt die Entscheidung des Europäischen Parlaments zur Revision der Einlagensicherungsrichtlinie.
„Es ist gut, dass nach Meinung des Europäischen Parlaments die Institutssicherung als gleichberechtigtes Sicherungssystem in allen Teilen Europas Anwendung finden soll“, so DSGV-Präsident Heinrich Haasis. Die Institutssicherung sei ein präventives Instrument, das frühzeitig eingreife und so die Einlagen der Kunden optimal schütze. „Das schafft Sicherheit und Stabilität“, so Haasis.
Der DSGV-Präsident bedauerte, dass es bislang noch keine Einigung zwischen Rat, Parlament und EU-Kommission bezüglich der Zielausstattung des geplanten Sicherungsfonds gebe. „Die derzeit vom Parlament angedachte Zielausstattung ist angesichts der für die Kreditinstitute stetig steigenden Eigenkapitalanforderungen nicht sachgerecht. Nach unserer Kenntnis hat das Parlament aber über diesen Punkt Verhandlungsbereitschaft erkennen lassen. Das begrüßen wir und hoffen auf einen tragbaren Kompromiss in den weiteren Gesprächen“, so Haasis.
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