Einfachere Nachweismöglichkeit für Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen

Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung ist nun online einzusehen. Laut BMF hat die mit Wirkung vom 1. Januar 2012 in Kraft getretene Gelangensbestätigung in der Praxis zu Anwendungsschwierigkeiten geführt. Sie stellt die weitgehend einzige Nachweismöglichkeit für die Anwendung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ 4 Nummer 1 Buchstabe b, § 6a UStG) in § 17a der Umsatzsteuer-Durchführungs-Verordnung (UStDV) dar.

Mit der elften Verordnung der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sollen daher weitere Nachweismöglichkeiten geschaffen werden, um den Betroffenen insgesamt eine einfache und sichere Nachweismöglichkeit zu ermöglichen. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 01. Januar 2013 können Unternehmer die bis dahin geltenden Nachweismöglichkeiten weiterhin anwenden, um einen verträglichen Übergang für die Unternehmer auf die neuen Regelungen zu ermöglichen (§ 74a UStDV).

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums.

Den Referentenentwurf finden Sie als PDF-Datei unter diesem Link.