Das Capital Requirements Directive CRD III beinhaltet die in der Europäischen Union maßgeblichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten. Mit Basel III werden diese in die Eigenkapitalrichtlinie CRD IV transferiert. Unter Umständen fallen die Anforderungen dort noch ausführlicher aus. Die Anforderungen sehen unter anderem vor, dass die nationalen Aufsichtsbehörden vergütungsbezogene Daten erheben und an die European Banking Authority (EBA) weiterleiten. Die Daten sollen Vergleiche von Vergütungstrends und –praktiken sowie Angaben über Vergütungen von Großverdienern umfassen. Um einen Vergleich im europäischen Raum zu ermöglichen, hat die EBA nun zwei entsprechende Richtlinien veröffentlicht. Dort werden nicht nur Regelungen über den Modus der Datenerhebung gestellt, sondern auch Meldebögen für die Abfrage bei den jeweiligen Instituten.
Leitlinien zum Vergleich von Vergütungstrends und –praktiken
Die Richtlinien zielen darauf ab, nationale Aufsichtsbehörden wie auch die EBA-Vergütungstrends und –praktiken vergleichen zu können. Die Datenabfrage muss auf nationaler Ebene mindestens 60 Prozent des Marktanteils oder die 20 größten Institute abdecken. Daraus folgt, dass kleine Institute möglicherweise nicht in die Erhebung fallen werden. Inhalt der abgefragten Informationen sind dann die Anzahl der Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil eines Instituts und die Anzahl der Vergütungselemente sowie deren Betrag.
Leitlinien zur Erhebung von Daten zu Großverdienern
Ziel dieser Richtlinien ist es, die Verteilung von Mitarbeitern mit einer Vergütung über 1 Mio. Euro aufgeteilt nach Mitgliedsstaaten festzustellen. Die Datenabfrage richtet sich hier an alle Institute. Zu melden ist die Anzahl an Großverdienern und der Anteil der Großverdiener an den Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil eines Instituts. Ferner müssen die vergütungsbezogenen Daten in fixe und variable Beträge separiert werden.
Aktueller Zeitplan
Die BaFin und die Deutsche Bundesbank werden sich noch dieses Jahr an die Institute richten, um die Daten für 2011 und 2010 zu erheben. Bis Dezember 2012 werden diese dann an die EBA gesendet. Für die nächsten Jahre ist geplant, die Erhebungen bis Juni abzuschließen, um diese bis August desselben Jahres an die EBA weiterzuleiten.
Weitere Informationen zu den Leitlinien der European Banking Authority
Das PDF-Dokument Leitlinien zu einem Vergleich von Vergütungstrends und –praktiken finden Sie hier.
Das PDF-Dokument Leitlinien zur Erhebung von Daten zu Großverdienern finden Sie unter diesem Link.