E-Bilanz: Übergangsfrist für Umstellung endet 2012

Die Übergangfrist für die Einführung der elektronischen Steuerbilanz endet mit dem Jahr 2012. In diesem Jahr ermöglichte die allgemeine Nichtbeanstandungsregelung der Finanzverwaltung noch, den Jahresabschluss in Papierform einzureichen. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK)  erinnert nun die Unternehmen, sich auf die Änderung umzustellen und empfiehlt, sich rechtzeitig an den Steuerberater zu wenden. In Deutschland sind 1,35 Millionen Unternehmen davon betroffen.

Die Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss ab dem nächsten Jahr in das elektronische Übermittlungsformat XBRL übertragen. Eine Umstellung kann, je nach Unternehmen und deren IT-Systemen, eine unterschiedliche Zeitspanne in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt die Bundessteuerberaterkammer, die Systeme bereits bis Ende 2012 anzupassen, sodass sie Jahr 2013 bereits elektronisch richtig buchen zu können.

Die Regelung zur E-Bilanz ist Teil des Steuerbürokratieabbaugesetzes (SteuBAG) der Bundesregierung und wurde 2008 verabschiedet. Sie soll die elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen und Steuerbehörden zu verbessern. Laut BStBK hat sich ein Großteil der betroffenen Unternehmen noch nicht mit der Umsetzung beschäftigt. Eine Ursache dafür ist u.a., dass die Umsetzung des Gesetzes bereits zweimal um ein Jahr verschoben wurde.

 

Die Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer zurUmstellung auf die E-Bilanz finden Sie hier.