Deutschland: Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht Ergebnisse der Honorarumfrage 2011/2012

Ein Beitrag in der aktuellen Ausgabe 2/2012 des „WPK Magazin“ / Seite 16 befasst sich mit einer Umfrage der Wirtschaftsprüferkammer Deutschlands (WPK) bezüglich Honorare. Als Bekanntmachungsorgan der WPK berichtet das Heft regelmäßig über die Belange ihrer Mitgliedschaft sowie über den gegenwärtigen Stand des Berufs.

Im Zusammenhang mit den Beratungen des Projektausschusses Gebührenordnung hat die WPK in den Monaten Dezember 2011 und Januar 2012 eine Mitgliederumfrage zur Vergütung gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfungen durchgeführt.

Es wurden insgesamt 13.214 Fragebogen an alle selbstständig tätigen Mitglieder und an alle Berufsgesellschaften versandt. Die Anzahl der verwertbaren Rückantworten belief sich auf 1.833, was formal betrachtet 13,9 % des angesprochenen Mitgliederbestands entspricht. Die angeschriebenen Mitglieder wurden allerdings für den Fall, dass sie mit einem oder mehreren Berufsangehörigen in einer Sozietät verbunden sind, gebeten, für jeden Standort der Sozietät nur einen Fragebogen auszufüllen. Bei rund 1.600 registrierten Sozietäten, in denen rund 2.450 Wirtschaftsprüfer (WP) beziehungsweise vereidigte Buchprüfer (vBP) als Gesellschafter tätig sind, liegt der effektive Rücklauf daher deutlich höher als bei den genannten 13,9 %.

Rund 77 % aller Antworten stammen von Praxen mit bis zu zehn Mitarbeitern, und rund 76 % aller Antworten stammen von Praxen mit einem Jahresumsatz von bis zu 1,2 Mio. Euro. Die Ergebnisse der Umfrage dürften daher – ebenso wie die der regulären Honorarumfragen der WPK – nur für Einheiten der genannten Größenordnung repräsentativ sein.

Soweit Honorare/Stundensätze (ohne Umsatzsteuer und Auslagen) abgefragt wurden, wurde aus den angegebenen Beträgen der auf volle Eurobeträge gerundete Mittelwert gebildet, wobei die höchsten und niedrigsten 5 % aller Werte bei der Auswertung nicht berücksichtigt wurden. (Dieses „5 % getrimmtes Mittel“ entspricht der gängigen Methodik der empirischen Forschung.) Prozentwerte wurden auf eine Stelle nach dem Komma gerundet.

Die Ergebnisse der Umfrage sind nachfolgend dargestellt:

1.    Auftragsbezogenes Honorar für eine gesetzliche Abschlussprüfung,
wie es in einem unter heutigen Marktbedingungen kalkulierten Angebot der befragten Kanzlei enthalten ist (in Euro, ohne Umsatzsteuer und Auslagen):

• für 100 Stunden Prüfungsleistungen: 11.911 €
(erfasste Fragebögen – 1.715)

• für 1.000 Stunden Prüfungsleistungen: 107.069 €
(erfasste Fragebögen – 617)

2.   Im Honorar nach 1. enthaltene Stundensätze,
differenziert nach Funktionsgruppen:

–  WP/vBP als Praxisinhaber, Sozius, gesetzlicher Vertreter oder Partner  ?  Stundensatz: 151 € (erfasste Fragebögen – 1.759)

–  WP/vBP, soweit bisher nicht erfasst und erfahrene Prüfer ohne WP/vBP-Qualifikation  ?  Stundensatz: 122 € (erfasste Fragebögen – 1.076)

–  Sonstige Prüfer und Assistenten mit Berufserfahrung > 2 Jahre   
?
  Stundensatz: 94 € (erfasste Fragebögen – 1.388)

–  Sonstige Prüfer und Assistenten mit Berufserfahrung < 2 Jahre   
?
  Stundensatz: 77 € (erfasste Fragebögen – 1.090)


3.   Wird das unter 1. Angegebene Honorar als ausreichend angesehen,
um die bestehenden Qualitätsanforderungen erfüllen zu können?

• Erfasste Fragebögen – 1.747

• Ja: 41,0 % (716)

• Nein: 59,0 % (1.031)

Falls die vorstehende Frage verneint wurde: Wie viel Prozent mehr wären hierzu erforderlich?

• 27,5 % (erfasste Fragebögen – 1.004)

4.   Für die Durchführung gesetzlicher Abschlussprüfungen wird derzeit folgender durchschnittlicher Stundensatz erzielt (in Euro, ohne Umsatzsteuer und Auslagen):

• 110 € (erfasste Fragebögen – 1.683)

5.   Wird der unter 4. Angegebene Stundensatz als ausreichend angesehen, um die bestehenden Qualitätsanforderungen erfüllen zu können?

• Erfasste Fragebögen – 1.714

• Ja: 31,6 % (541)

• Nein: 68,4 % (1.173)

Falls die vorstehende Frage verneint wurde: Wie hoch wäre der unter Qualitätssicherungsaspekten gewünschte/optimierte durchschnittliche Stundensatz der Praxis (in Euro, ohne Umsatzsteuer und Auslagen)?

• 133 € (erfasste Fragebögen – 1.061)

Die WPK sieht Handlungsbedarf insbesondere aufgrund der Antworten zu 3. und 5., wonach die erzielten Honorare von jeweils ca. 2/3 der Antwortenden als nicht ausreichend angesehen werden, um die bestehenden Qualitätsanforderungen erfüllen zu können. Darüber hinaus wird der Umstand, dass sich an der vorliegenden Umfrage deutlich mehr Berufsangehörige beteiligt haben als an den turnusmäßig durchgeführten regulären Honorarumfragen (2010/2011: 1.120), von den Gremien so gewertet, dass der Berufsstand Aktivitäten der WPK zur Bekämpfung des Preisverfalls im Prüfungssektor wünscht und unterstützt.

Weitere Informationen zum Thema WPK-Honorarumfrage
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Ein Download der vollständigen Ausgabe 2/2012 des „WPK Magazin“
ist als PDF-Datei hier erhältlich.

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