Deutschland: BStBK nimmt Stellung zur Rechnungslegung

Eine Meldung auf Seite 4 im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 27/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ befasst sich mit einer Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK), die sie gemeinsam mit dem Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DGRV), dem Deutschen lndustrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks e. V. (ZDH) an das Europäische Parlament richtete.

In der Stellungnahme äußerte sich die BStBK gegenüber der Europäischen Kommission zur Konsultation über die Zukunft des europäischen Gesellschaftsrechts punktuell zu einem aus ihrer Sicht besonders wichtigen Punkt.

Im Fragenkomplex XI „Kapitalvorschriften“ wird das bewährte europäische Kapitalerhaltungssystem zur Diskussion gestellt. Alternativ werden eine Ausschüttung auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) und ein Solvenztest in Betracht gezogen.

Die BStBK lehnt diese Alternativen ab, weil sie dem im kontinentaleuropäischen Wirtschaftssystem verankerten Gläubiger- und Kapitalschutz als wichtigem Standortfaktor widersprechen. Der zur Diskussion gestellte Solvenztest ist für die Unternehmen zu kostspielig und verhindert zudem nicht die Ausschüttung nicht realisierter Scheingewinne. Somit ist der Solvenztest ungeeignet für die Dividendenbemessung und kann die Schwächen des IFRS-Abschlusses nicht ausgleichen.

Aus den oben genannten Gründen befürwortet die BStBK in ihrer Eingabe ausdrücklich die Entscheidung der EU-Kommission, keine Änderungen der Prinzipien der Richtlinie vorzunehmen.

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Den vollständigen Text der gemeinsamen Stellungnahme finden Sie unter diesem Link.

BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: www.bstbk.de