Bundesrepublik Deutschland: Baldige Rückkehr der Vermögenssteuer?

In der Juni-Ausgabe ihres „Insurance Tax & Legal Newsflash“ greift die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft (PwC) das Thema Steuern unter der Fragestellung „Baldige Rückkehr der Vermögenssteuer?“ auf.

Im Inhalt des Newsflash befasst sich das PwC-Autorenteam mit folgenden Aspekten der Thematik:

  • Steuersätze und Bewertungsgrundsätze

Angedacht ist ein Steuersatz in Höhe von 1 % auf das Vermögen natürlicher Personen und von Kapitalgesellschaften. Dies soll dem Staat Steuermehreinnahmen in Höhe von € 11,5 Mrd. in die Kasse spülen.

  • Freibeträge und Freigrenzen

Für natürliche Personen werden Freibeträge in Höhe von € 2 Mio. – bei Ehepaaren € 4 Mio. – diskutiert, bei Kapitalgesellschaften eine Freigrenze von nur € 200.000. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass von der Steuer lediglich ca. 147.000 natürliche Personen und ca. 164.000 Kapitalgesellschaften betroffen sein werden.

  • Belastung der Erträge durch die Substanzbesteuerung

Die Arbeitsgruppe geht davon aus, dass die Ertragsbelastung bei maximal 33 % liegt, wobei sie eine Marktrendite des Vermögens von mindestens 3 % zugrunde legt. Angesichts der aktuellen Zinsentwicklung, einer Inflation von ca. 2 % und der Tatsache, dass auch nicht ertragsbringendes Vermögen der Vermögensteuer unterworfen wird, ist diese Annahme – nach Einschätzung der Autoren – unrealistisch.

  • Aussichten für die Rückkehr der Vermögensteuer

Die Wiedereinführung der Vermögensteuer bedarf sowohl der mehrheitlichen Zustimmung im Bundesrat als auch im Bundestag. In beiden Gesetzgebungsorganen haben die Befürworter der Vermögensteuer – noch – keine Mehrheit, so dass selbst im Falle der wohl geplanten Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundesrat noch vor der Sommerpause mit einer kurzfristigen Wiedereinführung der Vermögensteuer nicht zu rechnen ist, behaupten die Autoren.

„Allerdings wird die Vermögensteuer im anstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl im Herbst 2013 eine große Rolle spielen“, kommentieren die Verfasser des Beitrags abschließend.

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PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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