Deutscher Steuerberaterverband für schnelle Umsetzung von Erleichterungen für Kleinstbetriebe

Am 21.3.2012 veröffentlichte die EU die Richtlinie 2012/6/EU, welche den Mitgliedstaaten neue Möglichkeiten gibt, im nationalen Recht Vereinfachungen für den Jahresabschluss von Kleinstbetrieben zu regeln. Bedeutendste Neuregelung der Vorgabe ist die Möglichkeit, Kleinstbetriebe von der Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse zu befreien, sofern eine Hinterlegung in einem staatlichen Register erfolgt. Der Deutsche Steuerberaterverband e. V. (DStV) hatte sich auf europäischer Ebene intensiv für eine solche Erleichterung eingesetzt, um den deutschen Mittelstand zu stärken.

Der DStV hat das Bundesministerium der Justiz aufgefordert, für eine schnelle Umsetzung der nunmehr möglichen Erleichterungen zu sorgen.

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Eine PDF-Datei mit dem vollständigen Richtlinientext können Sie hier abrufen.

Die DStV-Eingabe an das Bundesministerium der Justiz können Sie hier einsehen.

DStV – Deutscher Steuerberaterverband e. V.
Website: http://www.dstv.de