Am 29.01.2013 veröffentlichte die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) in Berlin ihren neuen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012, und geht dabei besonders auf die am häufigsten festgestellten Fehler ein. Im vergangenen Jahr absolvierte die DPR 113 Prüfungen bei verschiedenen Unternehmen, wobei es sich hierbei um 110 Stichprobenprüfungen und drei anlassbezogene Prüfungen handelt. Es wurden insgesamt acht Fehler bei der Bilanzierung des Geschäftswertes festgestellt.Die häufigste Ursache für Bilanzierungsfehler stellt der große Umfang von verschiedenen Rechungslegungsstandards dar, welche in der Praxis häufig zu Anwendungsschwierigkeiten führen. Besonders zu erwähnen ist hier der International Accounting Standard 36.
Der IAS 36 regelt die Prüfung von Vermögensgegenständen auf Werthaltigkeit und gibt Auskunft darüber, in wie weit Abschreibungen erfolgen sollen. Demzufolge beschreibt er, mit welchem Wert die Vermögensgegenstände in der Bilanz auszuweisen sind und unter welchen Bedingungen der Firmenwert ermittelt wird. Leider werden die beizulegenden Vermögenswerte in der Praxis eher oberflächlich bestimmt, wodurch ggf. erforderliche Abschreibungen zu spät erfolgen und der Geschäftswert zu hoch eingeschätzt werden kann.
Am zweithäufigsten bemängelt die DPR unzureichende oder fehlerhafte Angaben im Bilanzanhang. Häufig fehlen hier Auskünfte zu nahestehenden Personen oder Unternehmen der geprüften Betriebe. Auch Einzelheiten über die zukünftige Unternehmensentwicklung und Risiken werden oftmals nicht erwähnt.
Alles in allem befand sich die Quote der Fälle mit fehlerhafter Rechnungslegung mit 16 Prozent unter der des Vorjahres mit 25 Prozent. Der Rückgang ist hauptsächlich auf die Reduzierung der Häufigkeit von Anlass- und Verlangensprüfungen zurückzuführen, da diese gewöhnlich eine hohe Fehlerquote aufweisen.
Den ausführlichen Bericht der DPR finden Sie hier.