Das zehnjährige Bestehen des Deutschen Corporate Governance Kodex gibt der Zeitschrift „Der Aufsichtsrat“ den passenden Anlass, in ihrer aktuellen Ausgabe (Heft 05/2012 / Seite 76) eine ausführliche Bestandsaufnahme zu machen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) hat bislang seine Aufgabe zur Verbesserung der Unternehmensführung erfüllt. Gleichzeitig hat der Kodex das Ansehen deutscher Unternehmen im Ausland durch die Information der internationalen Kapitalmärkte über das deutsche Governance-System verbessert. Das sagt einer Meldung der Kodexkommission zufolge mit knapp 71% bzw. gut 62% Zustimmung die klare Mehrheit der 211 vom Berlin Center of Corporate Governance (BCCG) befragten Aufsichtsrats- und Vorstandsvorsitzenden der an der Frankfurter Börse notierten Unternehmen.
Zehn Jahre nach Einführung des DCGK hat das BCCG erstmals das Kodexklima, d.h. die Einstellung der Wirtschaft zum Kodex als Instrument der Selbstregulierung, gemessen. Für den Corporate Governance Report 2012 schrieb das Institut im Zeitraum von Oktober 2011 bis Februar 2012 alle Aufsichtsratsvorsitzenden und Vorstandsvorsitzenden der 487 in Frankfurt/M. börsennotierten Unternehmen an.
Die Haltung zum Kodex sei bei den von der Regulierung Betroffenen aufgeschlossener, als dies vor dem Hintergrund der bekannten veröffentlichten Kritik zu vermuten gewesen sei. Das Kodexklima werde mit einem durchschnittlichen Wert von + 29,8 auf einer Skala von – 100 bis + 100 Punkten insgesamt leicht positiv bewertet. Dabei liege die Beurteilung durch die DAX30-, MDAX- und TecDAX-Unternehmen über dem Durchschnitt.
Im Vergleich zu den befragten Vorstandsvorsitzenden stehen die Aufsichtsratsvorsitzenden der Studie zufolge dem Kodex mit wenigen Punkten leicht positiver gegenüber. Negativ auf das Kodexklima wirke sich der von den Unternehmen verspürte starke Befolgungsdruck aus. Einundvierzig Prozent der Studienteilnehmer sähen für sich aufgrund der hohen Erwartungshaltung sogenannter Proxy Advisors, der Medien und der Eigenkapitalgeber einen faktischen Zwang zur Umsetzung der Kodexbestimmungen. Dies stehe im Gegensatz zur Aufforderung der Regierungskommission, die Flexibilität des Kodex gegenüber einem Gesetz sinnvoll sowie gut begründet zu nutzen und eine gesunde Abweichungskultur zu etablieren. Immerhin könnten 25,7% der Studienteilnehmer einen Erfüllungsdruck für sich nicht nachvollziehen.
Belastend für die Gesamtbeurteilung des Kodex wirke ebenfalls die Gefahr von Anfechtungsklagen, die 41,4% der befragten Mandatsträger sähen, wenngleich eine fast gleichgroße Gruppe von 38,6% hierin kein Problem erkenne. Ein weiterer Kritikpunkt sei für die Mehrheit der Aufsichtsräte und Vorstände die Häufigkeit der Kodexänderungen. So plädierten 51,7% für eine geringere Änderungsfrequenz. Eine klare Mehrheit (88,1%) wolle das bisherige System von Empfehlungen und Anregungen beibehalten.
Auffällig seien die immer wieder auftretenden Diskrepanzen in der Bewertung des Kodex durch die von der Kodexregulierung betroffenen Personen. So plädierten beispielsweise zwar beinahe alle Studienteilnehmer (95,5%) für eine Verringerung der Kodexbestimmungen, keine einzige Empfehlung oder Anregung werde aber von der Mehrheit der Befragten als überflüssig eingeordnet. Lediglich drei Empfehlungen und eine Anregung der insgesamt 106 Kodexbestimmungen würden von einer relativen Mehrheit (aller Voten ohne Berücksichtigung der neutralen Aussagen) als unzweckmäßig eingestuft. Hierzu zähle auch die bisherige Empfehlung, wonach Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen, die in diesem Jahr angepasst werden soll.
Mehr zum Thema Corporate Governance Report 2012
erhalten Interessenten hier:
Lesen Sie hier den kompletten Beitrag aus „Der Aufsichtsrat“ – Heft 05/2012 / Seite 76.
„Der Aufsichtsrat“
Website: www.aufsichtsrat.de
Die Geschäftsstelle der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
erreichen Interessenten unter:
E-Mail: stab.corp.gov.kodex@commerzbank.com
Schriftlich:
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
c/o Commerzbank AG
60261 Frankfurt am Main
Fax: 069 – 136 – 47144
DCGK – Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Website: www.corporate-governance-code.de