Bundesregierung beschließt Hochfrequenzhandelsgesetz

Die Bundesregierung beschloss in ihrer Kabinettsitzung am 26. September den Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Gefahren und Missbrauch im Hochfrequenzhandel – das Hochfrequenzhandelsgesetz.

Mit diesem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Vielzahl von Risiken die mit dem Hochfrequenzhandel verbunden sind:

  • Das Risiko einer Überlastung der Handelssysteme in Form einer übermäßigen Nutzung durch ein sehr hohes Orderaufkommen.
  • Das Risiko, dass algorithmische Handelsstrategien bei bestimmten Marktereignissen überreagieren, sodass extreme, irrationale Kursschwankungen entstehen, ohne ausreichend Begründung durch realwirtschaftliche Entwicklungen
  • Der mögliche Missbrauch automatisierter Systeme wie etwa das Scalping, bei dem durch irreführende Handelssignale vorsätzlich Kurse beeinflusst werden können

Der vorliegende Gesetzentwurf soll deshalb für mehr Transparenz und Sicherheit im Hochfrequenzhandel sorgen und ist als weiterer Baustein im neuen Ordnungsrahmen für die Finanzmärkte zu verstehen. Folgende Regulierung sieht Hochfrequenzhandelsgesetz vor:

  • Einführung einer Zulassungspflicht für bislang nicht regulierte Hochfrequenzhändler
  • Pflicht zur Umsichtigen Ausgestaltung der Hochfrequenz-Handelssysteme von  Wertpapierdienstleistern und Fondsgesellschaften, um Störungen des Marktes zu vermeiden
  • Konkretisierung neuer Auskunfts- und Eingriffsrechte der BaFin Einstufung bestimmter Handelsstrategien von Hochfrequenzhändlern als MarktmanipulationErhebung einer neuen Gebühr für exzessive Nutzung der Handelssysteme
  • Begrenzung des Verhältnisses zwischen aufgegebenen Orders und tatsächlich ausgeführten Geschäften.
  • Einheitliche Mindestgrenzen für die kleinstmögliche Kursänderungen
  • Kennzeichnung von algorithmischen Orderaufträgen

Mit dem neuen Gesetzentwurf nimmt Deutschland die europaweit geplante Regulierung des Hochfrequenzhandels vorweg, die im Rahmen der MiFID II – Novelle eingeführt werden sollte..

Weitere Informationen zum Hochfrequenzhandels-Gesetzesentwurf finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.