BStBK: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2013

Ein Artikel im „KammerReport“-Beihefter zur Ausgabe 18/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ befasst sich mit einer Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hinsichtlich eines Referentenentwurfs zum Jahressteuergesetz 2013. In ihrer Stellungnahme problematisiert die BStBK insbesondere die steuerrechtlichen Regelungen mit internationalem Bezug.

Ein wesentlicher Aspekt des Referentenentwurfs ist die Transformation des Authorized OECD Approach (AOA) in das nationale Steuerrecht. Dieser neue Ansatz der OECD fingiert für die Zwecke der Betriebsstättengewinnermittlung die Selbstständigkeit einer Betriebsstätte unter Fremdvergleichsgesichtspunkten. Die BStBK kritisiert, dass der neue Ansatz der OECD bisher lediglich im Doppelbesteuerungsabkommen mit Liechtenstein Eingang gefunden hat, vor allen Dingen jedoch, dass diese Rechtsfigur auch auf internationaler Ebene keinesfalls uneingeschränkte Zustimmung findet. Insbesondere hätte nach Auffassung der BStBK die vorgesehene gesetzliche Regelung, wenn überhaupt, im Einkommensteuerrecht im Bereich der Gewinnermittlungsvorschriften angesiedelt werden müssen. Denn § 1 AStG enthält bisher in seinem Kern eine

Gewinnberichtigungs- und keine Gewinnermittlungsvorschrift. Die derzeit vorgesehene Regelung des AOA als nur einseitig zu Lasten der Unternehmen geltende Berichtigungsvorschrift ist jedoch vor allen Dingen nach Ansicht der BStBK aus rechtsstaatlicher Sicht abzulehnen.

Die in § 1 Abs. 6 AStG vorgesehene, ausufernde Verordnungsermächtigung widerspricht dem Bestimmtheitsgebot des Art. 80 GG und verstößt damit gegen den rechtsstaatlich gebotenen Grundsatz der Gewaltenteilung. Auch die vorgesehene Einfügung eines Satzes 11 in § 50d Abs. 1 EStG, wonach hybriden Gesellschaften ein eigenständiger Steuerentlastungsanspruch gewährt werden soll, ist problematisch und sollte verständlicher abgefasst werden.

Bei den rein nationalen Steueränderungen kritisiert die BStBK die in der Neuregelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG vorgesehene Förderung von Elektrokraftfahrzeugen. Zum einen sollen Hybridfahrzeuge nicht in den Genuss der Förderung kommen und zum anderen ist eine Verhaltenslenkung durch die Einkommensteuer grundsätzlich kritisch zu sehen.

Durch die Neufassung des § 4 Nr. 21 UStG erfolgt eine Anpassung an die MwStSystRL bei Bildungsleistungen. Die derzeitig für eine Befreiung noch erforderliche Bescheinigung der zuständigen Landesbehörde entfällt. Für Unternehmen, die ihre Leistungen bislang umsatzsteuerpflichtig ausgeführt haben und nun unter die Steuerbefreiung fallen, ist diese Neuregelung nach Auffassung der BStBK problematisch, denn es entsteht diesen Unternehmen eine erhöhte Kostenbelastung durch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge.

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Ein Download des vollständigen KammerReports ist als PDF-Datei hier zu finden.

„DStR – Deutsches Steuerrecht“
Website: http://rsw.beck.de

Den Text der von der BStBK an das Bundesministerium der Finanzen
gerichteten Stellungnahme finden Sie hier.

BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: http://www.bstbk.de