In seinem „Titel-Thema“ auf der ersten Seite des „KammerReport“-Beihefters zur Ausgabe 31/2012 der Zeitschrift „DStR – Deutsches Steuerrecht“ kommentiert Dr. Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) aktuelle Bestrebungen hinsichtlich „Elektronik statt Papier“:
______________________________________________________________
Die Weiterentwicklung des E-Governments der Bundesregierung ist aus Sicht der BStBK für die Steuerverwaltung mittelfristig unausweichlich. Der Weg „Elektronik statt Papier“ ist eine Chance, administrative Abläufe effizienter zu gestalten. Diese Optimierung kann jedoch nur gelingen, wenn Steuerberater effektiv arbeiten können.
______________________________________________________________
Der Berufsstand der Steuerberater steht technischen Neuerungen aufgeschlossen gegenüber. Daher begleitet die BStBK das von der Bundesregierung geplante Projekt der elektronisch vorausgefüllten Steuererklärung konstruktiv. Erfolgreich wird die Umsetzung aber nur, wenn den Steuerberatern ein mit Hilfe der Vollmachtsdatenbank (VDB) gesicherter Zugriff auf die elektronischen Daten der Finanzverwaltung gewährt wird, damit ein effektiver Umgang mit der vorausgefüllten Steuererklärung möglich wird.
Mit dem Ziel, die Erstellung einer Einkommensteuererklärung grundlegend zu erleichtern, wird das von der Finanzverwaltung initiierte Projekt der vorausgefüllten Steuererklärung im Koalitionsvertrag 2009 und 2011 im Steuervereinfachungsgesetz als eine flankierende Maßnahme erwähnt. Im Rahmen des Gemeinschaftsvorhabens KONSENS von Bund und Ländern – koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung – gilt sie als ein wichtiges Projekt zur Vereinheitlichung und Modernisierung der Steuerverwaltung. Die vorausgefüllte Steuererklärung soll voraussichtlich erstmals für den Veranlagungszeitraum 2013 nutzbar sein.
Obwohl die Begrifflichkeit etwas anderes suggeriert, handelt es sich bei der vorausgefüllten Steuererklärung nur um eine reine Ausfüllhilfe. Wesentliche Informationen für die Einkommensteuererklärung, beispielsweise die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten und die Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung, werden automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung übertragen.
Diese von der Finanzverwaltung als eine Art kostenloses Service-Angebot übertragenen Daten werden von Dritten geliefert und in Datenpools gesammelt. Doch die Praxis zeigt, dass die von Dritten gelieferten Daten häufig fehlerhaft sind und einer ständigen Kontrolle und Korrektur bedürfen.
Nach Ansicht der BStBK lässt sich die vorausgefüllte Steuererklärung daher nur praktisch umsetzen, wenn dem Steuerberater ein direkter Zugriff auf die Datenpools der Finanzverwaltung gewährt wird. Er muss die bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlich relevanten Daten der Mandanten elektronisch abfragen und prüfen können.
Doch die bisherigen, nicht standardisierten Vollmachten zur Vertretung in Steuerangelegenheiten zwischen Mandant und Steuerberater im Papierformat werden dem Anspruch der elektronischen Kommunikation in Zukunft nicht mehr gerecht. Für eine effektive Kommunikation zwischen Finanzverwaltung, Steuerberater und Mandant ist eine Standardisierung und Digitalisierung dieser Vollmachten die logische Konsequenz. Die Vollmachtsdatenbank – eine EDV-Schnittstelle zwischen Steuerberater und Finanzverwaltung – soll die standardisierten elektronischen Vollmachten verwalten und es dem Steuerberater ermöglichen, elektronisch auf die Datenpools der Finanzverwaltung zuzugreifen.
Bereits 2010 hat die Bundeskammerversammlung, höchstes Organ der BStBK, die Themen VDB und Zugriff auf die Datenpools mit dem bis heute unveränderten Ergebnis diskutiert: Die in einer Datenbank abgelegte elektronische und standardisierte Vollmacht ist zwingend erforderlich, um auch in Zukunft die Bevollmächtigung in allen notwendigen Verfahrensschritten unkompliziert und einfach nachweisen zu können.
Die elektronische VDB kann das Bestehen des Mandantenverhältnisses gegenüber der Finanzverwaltung dokumentieren, womit der Nachweis einer Bevollmächtigung durch Vorlage einer Papiervollmacht entfällt. Dies führt zu einer erheblichen Beschleunigung der Arbeitsprozesse und einem Bürokratieabbau und erleichtert so die tägliche Arbeit des gesamten Berufsstands. Dem Mandanten bleibt es natürlich weiterhin frei, eine Vollmacht gegebenenfalls zu begrenzen. Im Zuge der Elektronisierung ist entscheidend, dass alle Belange der Mandantenberatung nur dann vollumfänglich gewährleistet werden können, wenn der direkte elektronische Zugang des Steuerberaters zu den steuerlich relevanten Daten der Finanzverwaltung durch die Vollmachtsdatenbank gesichert wird.
Beide Projekte, VDB und vorausgefüllte Steuererklärung, bedingen sich gegenseitig und machen den zeitgleichen Start beider Projekte aus Sicht der BStBK zwingend erforderlich. Mit der Errichtung einer Vollmachtsdatenbank und dem Zugriff auf die Datenpools der Finanzverwaltung nutzt der Berufsstand die Vorteile der elektronischen Kommunikation in allen Verfahrensabschnitten und unterstützt damit auch die Weiterentwicklung des E-Governments in der Praxis.
______________________________________________________________
Interessenten erhalten weitere Details zum BStBK-Kommentar „Vollmachtsdatenbank und vorausgefüllte Steuererklärung“ hier:
Ein Download des vollständigen KammerReports ist als PDF-Datei hier zu finden.
BStBK – Bundessteuerberaterkammer
Website: www.bstbk.de