BMF-Pressemitteilung: Änderungen am steuerlichen Reisekostenrecht und der Besteuerung von Unternehmen

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, den 19. September, eine Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Simplifizierung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts. Mit diesen Maßnahmen sollen Forderungen von Wirtschaft und Steuerverwaltung umgesetzt werden.

Die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts betrifft hauptsächlich Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Übernachtungskosten sowie die Besteuerung von Dienstwagen. Das neue Verfahren werde nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) den Verwaltungsaufwand in der Abrechnung von Dienstreisen reduzieren. Das BMF gibt folgende Regelungen für die Vereinfachung an:

  • Klarere und einheitlichere Regelungen im Zusammenhang mit Fahrten zur Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsorten und für Fahrten bei weiträumigen Tätigkeitsgebieten.
  • Die Aufwendungen für die zusätzliche Unterkunft und Wohnung bei einer doppelten Haushaltsführung werden einfacher zu ermitteln sein.
  • Die reisekostenrechtlichen Auslandstagegelder und die steuerlichen Pauschalen für Verpflegungsmehraufwand werden akkommodiert.

Für eine Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

  • Der Höchstbetrag beim Verlustrücktrag wird von derzeit 511.500 Euro auf 1 Mio. Euro bzw. von 1.023.000 Euro auf 2 Mio. Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten angehoben. Dies entspricht einem Vorschlag aus dem Grünbuch der Deutsch-Französischen Zusammenarbeit.
  • Die Regelungen zur steuerlichen Organschaft werden vereinfacht und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Um Verfahrensökonomie und Rechtssicherheit zu erreichen, wird ein Feststellungsverfahren eingeführt.
  • Die Ertragsteuerliche Organschaft wird zudem an Vorgaben der Europäischen Kommission und die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs angepasst. Auch EU/EWR-Gesellschaften, die einen Verwaltungssitz in Deutschland haben, können Organgesellschaft sein, also Teil eines Gewinnabführungsvertrags.

Der Gesetzesentwurf führt insgesamt zu Steuermindereinnahmen von ungefähr 290 Mio. Euro, wovon gut 75 Prozent auf die Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts entfallen.

Für weitere Informationen zu den Gesetzesänderungen besuchen Sie die Internetseite des Bundesfinanzministeriums.