Am 14. September endet die Konsultationsfrist zu „Monitoring indicators for intraday liquidity management“ des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS). In dem Papier sind 6 Prinzipien enthalten, welche das Risikomanagement in Bezug auf untertägige Liquiditätsrisiken abdecken muss. Auf eventuelle Störungen bei untertägigen Liquiditätsflüssen gefasst zu sein und diese zu handhaben wäre nur eine davon.
Begriffsbestimmungen im Management von untertägigem Liquiditätsrisiko
Um eine einheitliche Auffassung von untertägigen Liquiditätsrisiken und den damit verbundenen Problemen zu gewährleisten, definiert der BCBS wichtige Begriffe, wie z.B. die „Quellen der untertägigen Liquidität“ und der „Bedarf an untertägiger Liquidität“. Unteruntertägiger Liquidität werden Fonds verstanden, auf welche man während des Geschäftstages zugreifen kann und von Finanzinstituten üblicherweise dazu verwendet werden, Zahlungen in Echtzeit zu tätigen.
Die Überwachungskennzahlen
Die Kennzahlen dienen dem Management des untertägigen Liquiditätsrisikos. Im Dokument werden folgende acht Kennzahlen konkretisiert:
(1) das Maximum des täglichen Liquiditätsbedarfs
(2) die verfügbare untertägige Liquidität
(3) die Summe der Zahlungen
(4) zeitspezifische und andere kritische Verbindlichkeiten
(5) den Wert an Kundenzahlungen, getätigt im Namen der Kunden des Finanzinstituts
(6) der untertägige Kreditrahmen, ausgeweitet auf die Kunden des Finanzinstituts
(7) der Zeitpunkt untertägiger Auszahlungen
(8) der untertägige Durchsatz an Auszahlungen zu bestimmen Tageszeiten
Die Kennzahlen sollen nicht nur auf tatsächlich ermittelten Werten basieren. Ferner müssen sie für vier Belastungsszenarien Anwendung finden. Darunter fallen bspw. bankeigene Belastungen oder Druck durch Kontrahenten. Insgesamt wird damit die Aussagekraft der Überwachungskennzahlen erhöht.
Offene Fragen
Allerdings bleibt das Konsultationsdokument in einigen Aspekten unklar. So bleiben zum Beispiel die Fragen offen, wie, wann und inwiefern eine Umsetzung in deutschen Finanzinstituten erfolgen soll. Die 4. MaRisk Novelle könnte eine Möglichkeit bieten, die Empfehlungen der BCBS in nationales Recht umzusetzen. Auch die Capital Requirement Regulation (CRR) unter Basel III ist noch nicht verabschiedet und würde prinzipiell Raum für diesbezügliche Spekulationen bieten.
Das Konsultationsdokument des BCBS finden Sie als PDF-Datei hier.