Wie vom „NewsStream“ am 25. Juli diesen Jahres bereits vermeldet wurde, aktualisierte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on Banking Supervision = BCBS) die Richtlinien zur Rolle der Internen Revision bei Banken. Veröffentlicht wurden diese unter dem Titel „The internal audit function in banks“. Inhalt der Richtlinien ist eine Konkretisierung und Aufwertung der Aufgaben und Funktionen der Internen Revision. Wesentliche Änderungen betreffen folgende Aspekte:
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Die Erfassung von Risiken im Bankenumfeld sollte eigenständig und detailliert erfolgen. Dabei greift man auf eigene Unterlagen, Daten, Nachforschungen sowie Fachkompetenz zurück. Informiert das Risikomanagement die Geschäftsleitung nicht über eine abweichende Einschätzung der vorhandenen Risiken, obliegt es der Revisionsleitung, dies zu tun.
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Eine Personalrotation der Internen Revision sollte ferner anhand spezieller, schriftlich fixierter Richtlinien geregelt sein. Darunter fällt auch die Behandlung der „Cooling-off Periods“.
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Vergütungsrichtlinien sollen zudem verhindern, dass Interessenskonflikte entstehen, welche die Unabhängigkeit und Objektivität der Internen Revision behindern könnten.
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Jegliche Aktivität eines Instituts, auch ausgelagerte, sowie sämtliche organisatorische Einheiten fallen nunmehr in den Zuständigkeitsbereich der Internen Revision.
Auch die Bedeutung vom Zusammenwirken der Bereiche Interne Revision, Compliance und Risikomanagement („Three Lines of Defence Model“) wird unterstrichen. Darüber hinaus stellt der Ausschuss folgende Anforderungen zur Kommunikation zwischen der Aufsichtsbehörde und der Internen Revision:
Neben Treffen mit der Geschäftsleitung soll die Aufsicht regelmäßige, formalisierte Besprechungen mit der Internen Revision abhalten. Deren Gegenstände sind Risikoeinschätzungen, Revisionspläne sowie Prüfungsfeststellungen. Die Aufsicht bestimmt dabei, ob die Geschäftsleitung derartigen Versammlungen beiwohnen darf.
Da im Dokument ein verbindlicherer Charakter als in der vorherigen Fassung herrscht, empfiehlt es sich für Institute ihre revisionsbezogenen Richtlinien und Methoden zu überprüfen. Eine Gap-Analyse im Hinblick auf die neuen Anforderungen hilft, eventuellen Handlungsbedarf zu erkennen und zeitnahe Gegenmaßnahmen einzuleiten.
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Interessenten erhalten weitere Details zum Thema Basel III hier:
Eine englischsprachige PDF-Datei mit den Richtlinien „The internal audit function in banks“ finden Sie unter diesem Link.
BIS – Bank for International Settlements
Website: www.bis.org
BCBS – Basel Committee on Banking Supervision
Website: www.bis.org/bcbs