Der eigentlich schon beschlossene Entwurf der Liquiditätsvorgaben unter Basel III soll aufgelockert werden, fordert die Europäische Zentralbank. Unterstützt wird diese bei den Forderungen von der französischen Zentralbank „Banque de France“. Genauer soll die Mindestliquiditätsquote (englisch „liquidity coverage ratio“, kurz LCR) weniger strikt ausfallen, damit eine Vielzahl der europäischen Finanzinstitute besser gegen die Probleme der EU-Schuldenkrise ankämpfen und die Zentralbanken ihre Finanzpolitik besser umsetzen können. “Seitdem die Zentralbanken ihre Regulierungen“ während der Schuldenkrise abgeschwächt haben, “entfernt sich die Mindestliquiditätsquote immer weiter von der Zentralbank-Realität“, so Jasper Berg, Senior Vice President bei Nykredit.
Unklar wäre also, inwiefern kurzfristige Änderungen der Liquiditätsvorgaben den bisherigen Zeitplan umwerfen. Das Inkrafttreten neuer Liquiditätsstandards wurde unter Basel III eigentlich für den 1. Januar 2013 festgelegt. Das Handelsblatt meldete noch im Juli, dass als Termin für die Verabschiedung der 22. Oktober 2012 angestrebt wird. Die nationalen Vorbereitungen sind jedoch weit genug vorangeschritten, um bei einer Verabschiedung im Herbst kurzfristige Anpassungen zu tätigen. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble erklärte nach dem Kabinettsbeschluss zu CRD IV am letzten Mittwoch, dass man sich in diesem Thema keinen Aufschub leisten könne. Auch im außereuropäischen Ausland hält man an den gegenwärtigen Zeitplänen fest. Die USA planen eine Umsetzung für den Januar 2013 und in Japan soll Basel III ab April 2013 (Beginn des Wirtschaftsjahres) in Kraft treten.
Weitere Informationen zur Forderung der EZB die Liquiditätsvorgaben abzuschwächen finden Sie auf bloomberg.com.
Den NewsStream-Bericht über den Kommentar des deutschen Bankenverbandes zu Basel III finden Sie hier.