Im Oktober wurden die Level-2-Assessments für Europa, Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika beendet. Die Berichte stehen seit dem 02. Oktober auf der Internetseite des Basler Komitees für Bankenaufsicht (BCBS) zu Verfügung.
Bei der Untersuchung wurden verschiedene entscheidende Lücken und Abweichungen von inländischer Gesetzgebung und Basel III Mindestanforderungen festgestellt. Einige dieser geben Anlass dazu, einzelne Auflagen der Mitgliedsstaaten zu bearbeiten. Allerdings ist es möglich, dass sich eine Vielzahl dieser Unstimmigkeiten mit dem Fortschreiten der CRDIV/CRR Gesetzestexte auflöst. Daher wird eine Nachprüfung des momentanen Berichts angestrebt, sobald die Gesetzgebung abgeschlossen ist.
Die sogenannten Level-2-Assessments prüfen die Konsistenz und Vollständigkeit von inländischen Regulationen in Bezug zu den Mindestanforderungen unter Basel III. Wird eine Lücke oder eine Abweichung ausfindig gemacht, sind die Erheblichkeit sowie die Auswirkung auf die finanzielle Stabilität zu bewerten. Inländische Regulationen, die die Mindestanforderungen von Basel III übertreffen, gelten nicht als Wiedergutmachung für Negativabweichungen in anderen Fällen. Durch Level-2-Assessments kann auf Herausforderungen und Implementationsprobleme rechtzeitig Rücksicht genommen werden. Aufsichts- oder Bankpraktiken werden in den Level-2-Assessments nicht berücksichtigt – diese sind Teil des Level-3-Assessments, welches die Konsistenz von risikogewichteten Anlagen sicherstellt. Die Level-1-Assessments gaben Auskunft über den zeitlichen Rahmen von Basel III und sind bereits im Juni dieses Jahres abgeschlossen worden.
Die Meldung des BCBS zu den Level-2-Assessments finden Sie hier.
Das level-2-Assessment zur Europäischen Union finden Sie als PDF-Dokument hier.
Die level-1-Assessments finden Sie hier.