Basel III: Auflockerung der LCR

Die Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS) hat die Regularien der Liquidity Coverage Ratio (LCR) deutlich gelockert. Finanzinstitute sollen nun vier Jahre mehr Zeit für den vollständigen Aufbau der Mindestliquiditätsreserven erhalten. Ab dem 1. Januar 2015 müssen Banken nur 60 Prozent des ursprünglich geplanten Puffers nachweisen. Bis 2019 soll der Puffer jährlich um zehn Prozent steigen. Mervyn King, Chairman der GHOS erklärte am 07. Januar: „Die LCR ist eine entscheidende Komponente des Basel III Regelwerks. Die heute erzielte Vereinbarung ist ein sehr bedeutender Erfolg. Zum ersten Mal in der Geschichte der Regulation haben wir einen weltweiten Mindeststandard für Bankenliquidität.“ Der neue Liquiditätsstandard hindere in keiner Weise die Fähigkeit des globalen Bankensystems einen Aufschwung zu bestreiten.

Auch die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßt den neuen Plan der GHOS die LCR stufenweise einzuführen. Schon 2010 forderte diese, dass die als Bestandteile des Liquiditätspuffers anerkannten Aktiva ausgeweitet werden. Die strengen Anforderungen an liquide Vermögensgegenstände werden jedoch beibehalten. Demnach sollen 60 Prozent des Liquiditätspuffers aus Zentralbankguthaben und Staatsanleihen bestehen, was es für Banken schwierig macht, die Rücklage balanciert auszufüllen, wie die Deutsche Kreditwirtschaft angibt. Aufgrund der aktuellen Lage in Europa „fällt es schwer, diese einseitige Präferenz für Staatsanleihen nachzuvollziehen“, heißt es in der Presse-Information. Weiterhin fordert die Deutsche Kreditwirtschaft, dass für eine weltweite Umsetzung der Regelung Sorge getragen werden muss. Mit dieser Kritik richtet man sich vor allem an die USA, welche eine Implementation von Basel III auf bisher unbestimmte Zeit verschoben haben.

Die Meldung des BCBS bezüglich der Verschiebung der LCR lesen Sie hier.

Die Presse-Info der Deutschen Kreditwirtschaft lesen Sie hier.

Den NewsStream-Beitrag zur Aufschiebung von Basel III der USA lesen Sie hier.