BaFin-Testdatenbank: Neues Mitarbeiter- und Beschwerderegister

Seit dem 20. August ist es möglich, einen Zugang für die neue Datenbank des Mitarbeiter- und Beschwerderegisters der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu beantragen. Dort ist es anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleistern in einem ersten Test möglich, die Funktionsfähigkeit des elektronischen Meldesystems frühzeitig sicherzustellen und ihr eigenes System auf die Nutzung des Portals abzustimmen. In dieser Datenbank werden künftig Mitarbeiter in der Anlageberatung, Vertriebsbeauftragte und  Compliance-Beauftragte sowie sämtliche aufsichtsrelevanten Informationen aufgeführt.

Hintergrund des Registers ist § 34d des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts (Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz = AnlSVG) spezifiziert die Mindestanforderungen an die Fachkompetenz und Qualität von Wertpapierhändlern. Mit dessen Inkrafttreten am 1. November 2012 soll der Schutz von Anlegern vor Falschberatung optimiert werden. Weitere Details zum Anzeigeverfahren enthält die WpHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV). Auf Verstöße gegen den § 34d können Verwarnungen, Bußgeldverfahren sowie befristete Beschäftigungsuntersagungen folgen. Das Testfachverfahren soll laut BaFin ab dem 1. September zur Verfügung stehen. Ein Antrag auf die künftige Nutzung der Melde- und Veröffentlichungsplattform Portal (MVP Portal) kann aber schon jetzt gestellt werden.

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Weitere Informationen zur BaFin-Testdatenbank
erhalten Interessenten hier:

Das Infoportal der BaFin zum neuen Mitarbeiter- und Beschwerderegister finden Sie hier.

Ein Fachinformationsblatt zum Test der Datenbank finden Sie als PDF-Datei hier.

BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Website: www.bafin.de