Die Rubrik „Aktuelles“ auf der Website der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beinhaltet eine Meldung hinsichtlich Änderungen am Deutschen Corporate Governance Kodex:
Am 15. Juni 2012 wurde der überarbeitete Deutsche Corporate Governance Kodex im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht. Damit sind die von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 15. Mai 2012 beschlossenen Änderungen wirksam.
Der überarbeitete Kodex vollzieht Gesetzesänderungen nach und enthält wenige materielle Änderungen. Überarbeitet wurden u. a. die Themen Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern sowie eine weitere Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit. So wurde ergänzt, dass der Aufsichtsrat bei seinem Wahlvorschlag an die Hauptversammlung die persönlichen und geschäftlichen Beziehungen der Kandidaten zum Unternehmen, den Organen sowie wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionären offenlegen soll. Zudem wurden Ausführungen zur Unabhängigkeit derart angepasst, dass nun nicht mehr definiert wird, wann Aufsichtsratsmitglieder als unabhängig gelten, sondern unter welchen Umständen sie nicht mehr als unabhängig anzusehen sind. Angepasst wurde auch die Kodexempfehlung zur Offenlegung von Interessenskonflikten von Aufsichtsräten.
Neben diesen Änderungen wurden bisherige Anregungen in Empfehlungen umgewidmet. Empfohlen wird nun, dass der Aufsichtsrat bei Bedarf ohne den Vorstand tagen und der Aufsichtsratsvorsitzende nicht den Vorsitz im Prüfungsausschuss innehaben soll sowie dass der Vorsitzende des Prüfungsausschusses kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein soll, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.
Als Ausblick für 2012 hat die Regierungskommission angekündigt, sich mit der Struktur der Vorstandsvergütung zu beschäftigen.
Weitere Informationen zum Corporate Governance Kodex
erhalten Interessenten hier:
Die Meldung der BDO AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
finden Sie unter diesem Link.
BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Website: www.bdo.de
Zugang zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger erhält man über diesen Link.
Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger gibt es als PDF-Datei hier.
Eine Version des Kodex mit markierten Änderungen befindet sich auf der Internetseite
der Kodex-Kommission. Dort finden Sie auch ein Archiv mit allen früheren Kodexfassungen.
DCGK – Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Website: www.corporate-governance-code.de